Warum gibt es keine Entlastung für Bezieher von Heizöl?
Sehr geehrte Damen und Herren,
die bisher bekannt gewordenen Planungen des Bundes sehen vor, dass ausschließlich der Strom- und Gaspreis für einen bestimmten Verbrauch gedeckelt werde und nicht der Verbrauch von Heizöl und Holzpellets. Hinzu kommen sollen Härtefall-Regelungen für Haushalte, Unternehmen und Einrichtungen, die durch die steigenden Energiepreise in besonderer Weise betroffen sind, z.B. für Mieterinnen und Mieter, Wohnungsunternehmen, soziale Träger, Kultur und Forschung. Der Bund hat die Rahmenbedingungen dieser Härtefall-Regelungen bisher aber noch nicht festgelegt, so dass unklar ist, ob auch Bezieher von Heizöl erfasst sind. Bayern hat den Bund u.a. in der Wirtschaftsministerkonferenz vom 25.November 2022 aufgefordert, auch für Verbraucher von Heizöl und Holzpellets für angemessene Entlastungen zu sorgen.
Der Freistaat Bayern wird zusätzlich zu den Bundeshilfen einen ergänzenden Schutzschirm für ganz Bayern aufspannen mit einem eigenen Härtefallfonds Bayern mit einem Gesamtvolumen in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro. Dieses Unterstützungspaket besteht aus drei Elementen und soll explizit auch Bezieher von Heizöl umfassen: Hilfen für die bayerische Wirtschaft, Hilfen für die bayerischen Bürgerinnen und Bürger sowie Hilfen für soziales Leben und Infrastruktur in Bayern.
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat einen Vorschlag für die Ausgestaltung des Bayerischen Härtefallfonds für die bayerische Wirtschaft erarbeiten. Der Härtefallfonds soll solchen Unternehmen zugutekommen, die keine oder eine zu geringe Bundeshilfe erhalten und sich aufgrund der aktuellen Energiekrise in einer existenzbedrohenden Lage befinden. Damit zielt der bayerische Härtefallfonds insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kleinstunternehmen und das bayerische Handwerk ab. Erfasst werden soll die Existenzgefährdung infolge gestiegener Preise bei den Energieträgern Gas, Öl / Energieholz und Strom.
Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales wird einen Vorschlag für die Ausgestaltung eines Bayerischen Bürger-Härtefallfonds erarbeiten. Der Härtefallfonds soll bayerischen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen, die trotz Bundeshilfen wegen der Energiekrise besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Erfasst werden soll die Existenzgefährdung infolge gestiegener Preise bei den Energieträgern Gas, Öl / Energieholz und Strom.
Außerdem soll es einen Bayerischen Härtefallfonds für soziales Leben und Infrastruktur geben, mit dessen Hilfe Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wie zum Beispiel Krankenhäuser, Reha- und Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten, Privatschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Studentenwerke, Sport (hierfür soll bereits jetzt für 2023 die Vereinspauschale verdoppelt werden), Kultur und Medien sowie Vereine unterstützt werden können, die keine oder zu geringe Bundeshilfen erhalten und die sich aufgrund der aktuellen Energiekrise in einer existenzbedrohenden Lage befinden. Dies erstreckt sich nicht auf kommunale Einrichtungen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hier eine Auskunft erteilen und verbleibe
mit besten Grüßen
Tobias Reiß