Der von der Bundesregierung vorliegende Gesetzentwurf, zu dem am 18. Oktober 2023 im Bundestag eine erste Lesung stattfand, vernachlässigt weiterhin sehenden Auges die erheblichen Gesundheitsrisiken, mit denen Cannabiskonsum insbesondere für junge Menschen einhergehen kann.
Im Übrigen werden seitens der Bayerischen Staatsregierung eine Vielzahl von Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus getroffen.
Die Behörden müssen sorgfältig prüfen, welche Ziele diese Partei verfolgt. Wenn die Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen, muss ein entsprechendes Verfahren eingeleitet werden
Prinzipiell kann ich Ihren Wunsch nach einem Verbot der Partei AfD verstehen und nachvollziehen.
Ein Parteiverbotsverfahren hat zum Schutz der Demokratie hohe Hürden, der Ausgang kann daher nicht vorhergesagt werden. Wir müssen der AfD politisch begegnen.