(...) Deshalb sind die durch gemeinsame Lebensleistung als Vorsorge für den Lebensabend erworbenen Versorgungsanwartschaften bei einer Ehescheidung hälftig zwischen den Eheleuten aufzuteilen. Die Ermittlung des Wertes der auszugleichenden Anrechte erfolgt nach dem bundesrechtlichen Versorgungsausgleichsgesetz, wobei für die Beamtenversorgung § 44 VersAusglG maßgeblich ist. Da in dem von Ihnen genannten Beispiel die Rentenanrechte ausschließlich vor der Ehezeit erworben wurden, bleiben sie beim Versorgungsausgleich außer Betracht (§ 44 Abs. (...)
(...) Bei dem Blaulicht-Stammtisch handelte es sich um eine Veranstaltung der CSU-Landtagsfraktion, die vom Kollegen Florians Herrmann als zuständigen Sprecher vorbereitet und geleitet wurde. Ähnliche Veranstaltungen führen auch die anderen Fraktionen durch. (...)
(...) In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass es sich beim Milchmengenreduzierungsprogramm um ein Programm der Europäischen Union handelt, mit dem Ziel Milcherzeuger, die ihre Milchanlieferungsmenge reduzieren, zu unterstützen. Bayern hatte auf die Vorgaben und die Ausgestaltung der Maßnahme leider keinen Einfluss. (...)
Sehr geehrter Herr Sultan Abu Sadr,