Frage an Katharina Schulze von Sultan Abu S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Abgeordnete.
Ich habe Ihren vorherigen Beitrag ( http://www.abgeordnetenwatch.de/katharina_schulze-1480-77926--f464266.html#q464266 ) mit Interesse zur Kennntis genommen. Mich verwundert diese Haltung, da sie mit der grünen Programmatik nicht in Einklang steht und gerade auch von Ihnen bei anderen Parteien eine solche Rhetorik angegriffen wird. Mandate werden nicht durch die Parteien, sondern den Wähler verliehen. Gerade in Bayern werden Kandidaten durch den Wähler nach vorn oder zurückgewählt. Sie selbst wurden durch den Wähler von Platz 5 auf Platz 7 ( http://www.landtagswahl2013.bayern.de/tabz290104.html ) gesetzt und damit entgegen dem Wählerauftrag jetzt als Fraktionsvorsitzende gewählt.
Würden Sie deshalb Ihren Vorsitz aufgeben und einem Kandidaten Vortritt lassen, der durch den Wähler dafür nominiert wurde? Wie stehen Sie zum freien Abgeordnetenmandat, welches die Grundlage unserer Demokratie ist?
Wie würden Sie stehen, wenn die CSU in einem ähnlichen Verfahren ähnlich argumentiert?
Sehr geehrter Herr Sultan Abu Sadr,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Sie ist bei uns untergegangen, bitte entschuldigen Sie die Verspätung. Wie Sie wissen stellen die Parteien die Listen zu Wahlen auf. Frau Stamm wurde auf der Grünen-Liste in Oberbayern nominiert und von unserer Partei organisatorisch und finanziell im Wahlkampf unterstützt. Frau Stamm hat ihren Sitz im Parlament durch die Unterstützung der Grünen Partei erlangt, sie hat kein personalisiertes Direktmandat gewonnen. Insofern wäre es nur konsequent gewesen, sich nach der Abkehr der Grünen Partei von dem grünen Abgeordentensitz zu trennen. So könnte der oder die nächste Grüne auf der Liste im Landtag mit voller Kraft für ein grüneres Bayern eintreten.
Ich wurde im Februar 2017 von meinen Kolleginnen und Kollegen zur Fraktionsvorsitzenden gewählt. Der Fraktionsvorstand wird stets durch die Mitglieder der Fraktion in einem zuvor in der Geschäftsordnung der Fraktion beschlossenen Rhythmus gewählt. Eine Direktwahl durch die Wählerinnen und Wähler ist rechtlich nicht möglich. Dasselbe gilt für die Mitglieder des Kabinetts bzw. den oder die MinisterpräsidentIn.
Das freie Abgeordnetenmandat ist ein hohes Gut unserer Demokratie. Alle Abgeordneten haben das Recht (und die Pflicht!), gemäß eigener Überzeugungen im Parlament abzustimmen. Gleichzeitig nutzen wir das Instrument der Fraktionsdisziplin, welches eine erforderliche Stabilität und Zuverlässigkeit bei der Beschlussfassung gewährleistet.
Herzliche Grüße
Katharina Schulze