(...) Rein rechtlich sind die verschiedenen Listen nicht zu beanstanden – die im Vorfeld auftretenden möglicherweise strittigen Punkte werden von den zuständigen Wahlgremien genau geprüft, bevor die Listen zur Wahl zugelassen werden. Deshalb gibt es meiner Meinung nach keinen Grund, die Kommunalwahl anzufechten. (...)
(...) Für die Angehörigen von Drittstaaten habe ich immer daran festgehalten, dass eine Zuwanderung nur in vorhandene Arbeitsplätze möglich sein darf. Ein "Punktesystem" und eine weitere Lockerung der Einwanderungsbestimmungen lehne ich ab. Ich bin der Ansicht, dass Ausbildung und Qualifizierung der Menschen, die bereits hier in Deutschland leben und derzeit arbeitslos sind, der richtige Weg ist. (...)
Sehr geehrter Herr Meißner, Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
1. Wenn die Grundsätze des Datenschutzes eingehalten werden, spricht nichts dagegen.
2. Siehe Antwort zu 1.
3. Nein.
Mit freundlichen Grüßen