(...) An diesem Beschluss erkennen Sie, verehrte Frau Hannig, dass wir weiterhin unser Ziel verfolgen, Bildung in Bayern zu stärken und zu fördern. Hinsichtlich der Probleme an der Grundschule und am Gymnasium, die Ihre Kinder besuchen, bitte ich Sie, sich mit mir direkt in Verbindung zu setzen. (...)
(...) Die Debatte verfolge ich aufmerksam, möchte aber -- wie schon in der Antwort an Herrn Grund -- darauf verweisen, dass wir in dieser Sache die Entscheidungen der zuständigen Gerichte abwarten. So hat z.B. das Verwaltungsgericht Bremen kürzlich entschieden, dass es sich beim Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer handle. Dort ist allerdings der Gang zum Oberverwaltungsgericht zu erwarten, in Bayern steht die Verhandlung vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof bevor. (...)
(...) Es lässt sich gegenwärtig nicht verlässlich sagen, ob die Stromtrasse tatsächlich notwendig ist. Die aktuellen Bremsmanöver der Staatsregierung bei der Energiewende und die Zunahme der Stromerzeugung aus Braunkohle in Verbindung mit dem höchsten Stromexportsaldo in der Geschichte Deutschlands wecken bei mir und vielen anderen Zweifel an der Behauptung, dass die grüne Energiewende eine Trasse unabdingbar mache. Deshalb muss die Bundesregierung zuerst einen konsequenten Ausstiegsfahrplan aus der Braunkohle und einem klaren Zeitplan für eine Stromversorgung mit 100 % Erneuerbaren Energien vorlegen. (...)
(...) Grundsätzlich ist ein gewisser Ausbau der Stromnetze notwendig, so z.B. die Thüringer Strombrücke, die die historisch bedingte Lücke zwischen den Netzen der alten und der neuen Bundesländer schließen soll. Wir als FREIE WÄHLER Landtagsfraktion sind jedoch der Ansicht, dass man sich einige der großen Stromtrassen sparen könnte, wenn man die Energiewende mit einer dezentralen Stromversorgung konsequent umsetzen würde. (...)
(...) Zur Beurteilung der Stromversorgung gehört unter anderem die Forderung nach der Möglichkeit einer Erdverkabelung. Die Staatsregierung wird aufgefordert, an dieser Linie festzuhalten und ggf. (...)
(...) der Nutzen, den ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk für den gesellschaftlichen Diskurs hat, ist zunächst einmal unabhängig von der persönlichen Wohnsituation und dient durch Kontrolle der Regierung, Information und Meinungsbildung, der gesamten Bevölkerung. Was Sie daneben bei Ihrer Rechnung unterschlagen ist, dass von den laut Ihnen 60% nicht-alleinstehenden Personen auch vor der Neuregelung ein großer Teil nicht mehr und nicht weniger als alleinstehende Personen bezahlt haben, nämlich den Satz für ein Fernsehgerät, das dann beliebig viele Radios, internetfähige Geräte, etc. (...)