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Katharina Schulze
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Frage von Uwe P. •

Frage an Katharina Schulze von Uwe P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Schulze,

Warum können Sie sich der Argumentation des Richters D. T. E. und des RA D. S. nicht anschließen? Die Ausführungen sind sogar für einen Nichtjuristen kristallklar.

Die von Herrn Grund unter http://www.abgeordnetenwatch.de/katharina_schulze-1480-77926--f412274.html#q412274 genannten gewichtigen Kritikpunkte blieben völlig unbeantwortet. Wieso lenken Sie von den Fragen zu den Grundrechtsverletzungen ab und wiederholen nur die Behauptungen der Anstalten?

Nehmen wir doch den letzten Punkt "Plünderung der finanziellen Mittel und damit die Untergrabung der eigenen Wahl der Medien".

Die finanzielle Belastung mit den unerbetenen ö.-r. Programmen, für insg. 21 Mio. pro Tag, verhindert auch meine ungehinderte Information aus den Zeitschriften, Büchern, DVDs und dem Internet meiner Wahl. Das Geld reicht schlicht nicht aus. Ich werde entgegen dem Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz gehindert, mich frei zu unterrichten.

Welches Beispiel bedarf es noch, damit Sie den Rechtsbrüche erkennen?

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Pompös

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Pompös,

Ausführungen von Juristen sollen (auch) für Nichtjuristen kristallklar klingen, das bedeutet nicht, dass sie auch zutreffend sind. Die Debatte verfolge ich aufmerksam, möchte aber -- wie schon in der Antwort an Herrn Grund -- darauf verweisen, dass wir in dieser Sache die Entscheidungen der zuständigen Gerichte abwarten. So hat z.B. das Verwaltungsgericht Bremen kürzlich entschieden, dass es sich beim Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer handle. Dort ist allerdings der Gang zum Oberverwaltungsgericht zu erwarten, in Bayern steht die Verhandlung vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof bevor.

Den Rundfunkbeitrag als Beeinträchtigung der grundrechtlich geschützten Informationsfreiheit zu betrachten ist, gelinde gesagt, etwas konstruiert. Würde man dieser Argumentation folgen, träfe das auf sämtliche Steuern und Sozialabgaben zu.

Mit den besten Grüßen

Katharina Schulze

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