(...) Die von Ihnen konkret in Bezug genommenen Aussagen auf der Internetseite beziehen sich offenbar auf eine interne Fortbildungsveranstaltung für Vereinsmitglieder, an der ein Richter der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit als Referent mitgewirkt hat. Für die Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht keine Zuständigkeit des Staatsministeriums der Justiz; vielmehr gehört die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bayern zum Ressortbereich des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich zu dem konkret angesprochenen Vorgang, an den auch Ihre Folgefragen anknüpfen, nicht Stellung nehmen kann. (...)
(...) Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass das Arbeitserlaubnisrecht für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - und damit auch für Flüchtlinge (Asylbewerber und Geduldete) -bundesrechtlich geregelt ist und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung bzw. der Bundesagentur für Arbeit als ausführende Behörde liegt. (...)