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Frage von Christoph W. •

Frage an Marcel Huber von Christoph W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Huber,

in der Abendschau des BR haben Sie Anfang des Jahres gesagt: "Man will das Verfahren über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge […] so verkürzen, dass die Menschen nach vier Wochen wieder zu Hause sind, wenn sie keinen Asylanspruch haben." Moderator: "Was 99 von 100 nicht haben?" "Man muss das noch mal korrigieren. Es wird immer von 0,3% gesprochen. Es waren im Januar Tausend Leute hier in Bayern und zwei wurden anerkannt. Nicht, weil sie einen echten Verfolgungsgrund nachweisen können, sondern weil sie krank waren."

Sie erwecken also den Eindruck, dass von 1000 Asylbewerbern kein einziger verfolgt gewesen sei und man lediglich zwei Menschen wegen Krankheit geduldet habe. Sie verwechseln dabei nicht nur Duldung und Anerkennung, Sie unterschlagen 32% der Bewerber [1], die entgegen Ihrer Aussage sehr wohl einen Schutzgrund [2] nachweisen konnten und deshalb als Flüchtlinge in Sinne der Genfer Konvention anerkannt wurden. Diese Menschen haben zwar keinen "Asylanspruch" wie politisch Verfolgte, aber Anspruch auf internationalen Schutz gem. Richtlinie 2011/95/EU.

Vielen Zuschauern dürften diese Unterschiede nicht klar sein. Umso wichtiger wäre es, sie zu erklären. Sie aber tun das genaue Gegenteil, sie verschweigen sie und die übergroße Mehrheit der Flüchtlinge.

Warum erwähnen Sie zwei Duldungen aber nicht mehrere Hundert Flüchtlinge?

Glauben Sie, dass die Bevölkerung so Verständnis für Asylbewerber aufbringen kann?

Befürchten Sie angesichts der Vorfälle der letzten Wochen nicht, dass Unverständnis und Unwissenheit zu höherer Ablehnung führen oder gar in Gewalt gegen Flüchtlinge oder Asylbewerberunterkünfte umschlagen können?

Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Wickert

[1] "Faktenblatt zu Anerkennungs­quoten und Belegzahlen" des bayrischen Staatsministeriums für Arbeit, Soziales, Migration und Flüchtlinge
[2] Das von Ihnen genutzte Wort "Verfolgungsgrund" taucht im Asylverfahrensgesetz nicht auf, richtig heißt es "Schutzgrund".

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