Frage an Johannes Hintersberger von Arthur D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter herr Hintersberger,
Sie haben - wie der überwiegende Großteil Ihrer Partei und im krassen Gegensatz zu den restlichen Parteien - den Antrag der Grünen, Flüchtlingen eine Arbeitserlaubnis zu erteilen abgelehnt.
Wie begründen Sie Ihre Entscheidung und was genau (also welchen positiven Effekt - beispielsweise für die Integration) versprechen Sie sich davon?
Ich bin gespannt, ob Sie ein echtes Argument vorlegen können...
Mit besten Grüßen,
Arthur Depner
Sehr geehrter Herr Depner,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de und Ihre Geduld.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass das Arbeitserlaubnisrecht für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - und damit auch für Flüchtlinge (Asylbewerber und Geduldete) -bundesrechtlich geregelt ist und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung bzw. der Bundesagentur für Arbeit als ausführende Behörde liegt. Die Bayerische Staatsregierung hat diesbezüglich keine unmittelbare Rechtssetzungskompetenz.
Aktueller denn je ist die Erkenntnis, dass ein rascher Zugang zu Arbeit und Ausbildung eine tragende Säule für eine gelungene Integration darstellt. Deshalb gilt es, die Integration von ausbildungs- bzw. arbeitswilligen und -fähigen Flüchtlingen in die Arbeitswelt mittels entsprechender gesetzlicher Rahmenbedingungen und sonstigen flankierenden gezielten Maßnahmen entsprechend zu unterstützen.
Bereits Ende 2014 wurden die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen angepasst und der Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und geduldete Ausländer deutlich erleichtert. Seitdem besteht für diesen Personenkreis bereits nach drei Monaten des erlaubten Aufenthalts in Deutschland ein grundsätzlicher Zugang zum deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (vorher 12 bzw. 9 Monate).
Der Freistaat Bayern hat bereits verlässliche Rahmenbedingungen für die Ausbildung von Asylbewerbern und Geduldeten geschaffen (z.B. Deutschkurse für Asylbewerber, Beschulungsangebot für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge, „3+2+x“-Regelung durch Vollzug). Einige weitere Verbesserungen sind bereits vom Bund auf den Weg gebracht worden. So wurde der Zugang zu Orientierungspraktika zum 1. August 2015 erleichtert.
Weitere bundesgesetzliche Regelung (Verkürzung der Mindestwartezeiten von 48 Monate auf 15 Monate für Leistungen zur Förderung der Berufsausbildung (Berufsausbildungsbeihilfe, Assistierte Ausbildung und Ausbildungsbegleitende Hilfen) bereits ab 01.01.2016 sowie der Zugang zu Ausbildungsbegleitenden Hilfen für Geduldete) stehen unmittelbar bevor. Die Bundesregierung plant zudem eine weitere Anpassung des Asylverfahrensrechts, in deren Rahmen auch das Leiharbeitsverbot für Flüchtlinge gelockert werden soll.
Die Bayerische Staatsregierung bekennt sich zu ihrer Verantwortung für eine gelungene Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration für ausbildungs- und arbeitswillige und -fähige Flüchtlinge und hat deshalb mit den Organisationen der Wirtschaft und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit eine Initiative „Integration durch Ausbildung und Arbeit“ ins Leben gerufen. Die Vereinbarung wurde am 13.10.2015 unterzeichnet.
Im Rahmen dieser Initiative ist das Ziel, in einem ersten Schritt an, bis Ende 2016 20.000 Flüchtlingen einen Praktikums-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz anzubieten. Die Partner werden ihre Ziele jährlich vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der vorhandenen Fähigkeiten der Flüchtlinge fortschreiben. Sie verfolgen dabei bis Ende 2019 das Gesamtziel von 60.000 erfolgreichen Arbeitsmarktintegrationen. Die Bayerische Staatsregierung führt dabei eigene Ausbildungs-, Arbeitsmarkt- und Integrationsmaßnahmen durch und flankiert dadurch auch die Aktivitäten der Wirtschaft und Regionaldirektion durch Maßnahmen zur Sprachförderung, Berufsvorbereitung, Qualifizierung.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Hintersberger, MdL
Staatssekretär