Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im bayerischen Wahlrecht

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im bayerischen Wahlrecht behandelte die Inklusion von Menschen mit psychischer Behinderung, die unter Vollbetreuung stehen, in das aktive und passive Wahlrecht. Er wurde mit 55 Ja-, 67 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

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Dafür gestimmt
55
Dagegen gestimmt
67
Enthalten
1
Nicht beteiligt
57
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionStimmkreisStimmverhalten
Portrait von Kathi PetersenKathi PetersenSPD608 - Schweinfurt Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Ulrich PfaffmannHans-Ulrich PfaffmannSPD102 - München-Bogenhausen Nicht beteiligt
Prof. Dr. Michael PiazoloMichael PiazoloFREIE WÄHLER103 - München-Giesing Dafür gestimmt
Portrait von Bernhard PohlBernhard PohlFREIE WÄHLER708 - Kaufbeuren Nicht beteiligt
PschiererFranz Josef PschiererCSU708 - Kaufbeuren Nicht beteiligt
Portrait von Christoph RabensteinChristoph RabensteinSPD403 - Bayreuth Dafür gestimmt
Helmut Radlmeier, MdLHelmut RadlmeierCSU204 - Landshut Dagegen gestimmt
Portrait von Doris RauscherDoris RauscherSPD113 - Ebersberg Dafür gestimmt
Portrait von Hans ReichhartHans ReichhartCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Tobias ReißTobias ReißCSU307 - Tirschenreuth Dagegen gestimmt
Porträt Dr. Rieger_Fotograf BüttnerFranz RiegerCSU305 - Regensburg-Stadt Dagegen gestimmt
Markus RinderspacherMarkus RinderspacherSPD107 - München-Ramersdorf Nicht beteiligt
Portrait von Hans RittHans RittCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Florian RitterFlorian RitterSPD106 - München-Pasing Dafür gestimmt
Portrait von Bernhard RoosBernhard RoosSPD205 - Passau-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Georg RosenthalGeorg RosenthalSPD610 - Würzburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Eberhard RotterEberhard RotterCSU710 - Lindau, Sonthofen Dagegen gestimmt
Portrait von Heinrich RudrofHeinrich RudrofCSU401 - Bamberg-Land Nicht beteiligt
Portrait von Martin RungeMartin RungeDIE GRÜNEN117 - Fürstenfeldbruck-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Berthold RüthBerthold RüthCSU607 - Miltenberg Dagegen gestimmt
Portrait von Alfred SauterAlfred SauterCSU707 - Günzburg Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas SchalkAndreas SchalkCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrike ScharfUlrike ScharfCSU115 - Erding Nicht beteiligt
Harry Scheuenstuhl Harry ScheuenstuhlSPD510 - Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Fürth-Land Dafür gestimmt
Portrait von Franz SchindlerFranz SchindlerSPD306 - Schwandorf Dafür gestimmt

Der Gesetzentwurf wurde von der Grünen-Fraktion eingebracht, um das bayerische Wahlrecht an die UN-Menschenrechtskonvention anzupassen. Bisher sind Personen, die aufgrund einer psychischen Behinderung in Vollzeit betreut werden, von den Wahlen auf kommunaler und Landesebene ausgeschlossen. Der Gesetzentwurf forderte ein generelles Wahlrecht für Menschen mit Vollzeitbetreuung, das nur im Einzelfall mit richterlichem Beschluss entzogen werden kann.

Kerstin Celina (GRÜNE) betonte, dass aktuell 19.700 Menschen aufgrund der zur Debatte stehenden Regelung vom Wahlrecht ausgeschlossen seien. Dies sei bundesweit ein vergleichsweise hoher Anteil der Bevölkerung, weshalb in Bayern besonderer Handlungsbedarf bestehe. In Zusammenhang damit erinnerte sie auch an die bevorstehenden Landtags- und Bezirkstagswahlen.

Ilona Deckwerth (SPD) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion zum Gesetzentwurf an. Sie argumentierte, dass es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein solle, dass nicht pauschal eine ganze Gruppe ausgeschlossen wird, sondern im Gegenteil ein richterlicher Beschluss vorliegen müsse, um einer einzelnen Person das Wahlrecht zu entziehen. Dem schloss sich auch Florian Streibl (Freie Wähler) an. Er bemerkte, dass keine pauschalen Aussagen darüber gemacht werden könnten, ob Personen in Vollzeitbetreuung zum Wählen befähigt seien und wies auf seine eigene Erfahrung als Anwalt diesbezüglich hin.

Auch die CSU-Politikerin Petra Guttenberger bekräftigte die Notwendigkeit einer entsprechenden Gesetzesänderung, kritisierte den Gesetzentwurf jedoch als zu vorschnell. Sie wolle Entwicklungen auf der Bundesebene abwarten, da eine entsprechende Änderung zur Zeit diskutiert werde. Guttenberger verwies außerdem auf ein Urteil des Deutschen Instituts für Menschenrechte, das die aktuelle Praxis in Bayern für mit der UN-Konvention konform betitele. Auf diese Aussage erwiderte Kerstin Celina, dass Bayerns Wahlrecht nicht am unteren Rand des Zulässigen agieren, sondern möglichst inklusiv sein solle.

Mit den Gegenstimmen der CSU-Fraktion wurde der durch die Grünen, SPD und Freien Wähler unterstützte Gesetzentwurf abgelehnt.