Name Absteigend sortieren | Fraktion | Stimmkreis | Stimmverhalten | |
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Sandro Kirchner | CSU | 603 - Bad Kissingen | Dagegen gestimmt | |
Günther Knoblauch | SPD | 109 - Altötting | Nicht beteiligt | |
Natascha Kohnen | SPD | 123 - München-Land Süd | Dafür gestimmt | |
Alexander König | CSU | 406 - Hof | Dagegen gestimmt | |
Bernd Kränzle | CSU | Nicht beteiligt | ||
Herbert Kränzlein | SPD | 119 - Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck-West | Dafür gestimmt | |
Nikolaus Kraus | FREIE WÄHLER | 122 - München-Land Nord | Nicht beteiligt | |
Anton Kreitmair | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Thomas Kreuzer | CSU | 709 - Kempten, Oberallgäu | Nicht beteiligt | |
Harald Kühn | CSU | 130 - Weilheim-Schongau | Dagegen gestimmt | |
Manfred Ländner | CSU | 609 - Würzburg-Land | Dagegen gestimmt | |
Otto Lederer | CSU | 127 - Rosenheim-West | Dagegen gestimmt | |
Ulrich Leiner | DIE GRÜNEN | 710 - Lindau, Sonthofen | Nicht beteiligt | |
Andreas Lorenz | CSU | 103 - München-Giesing | Dagegen gestimmt | |
Andreas Lotte | SPD | 101 - München-Hadern | Dafür gestimmt | |
Christian Magerl | DIE GRÜNEN | 116 - Freising | Dafür gestimmt | |
Beate Merk | CSU | 713 - Neu-Ulm | Nicht beteiligt | |
Peter Meyer | FREIE WÄHLER | Dafür gestimmt | ||
Jürgen Mistol | DIE GRÜNEN | 305 - Regensburg-Stadt | Dafür gestimmt | |
Emilia Franziska Müller | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Ruth Müller | SPD | 204 - Landshut | Dafür gestimmt | |
Alexander Muthmann | fraktionslos | 207 - Regen, Freyung-Grafenau | Nicht beteiligt | |
Thomas Mütze | DIE GRÜNEN | 602 - Aschaffenburg-West | Dafür gestimmt | |
Walter Nussel | CSU | 507 - Erlangen-Höchstadt | Dagegen gestimmt | |
Verena Osgyan | DIE GRÜNEN | Dafür gestimmt |
Der Gesetzentwurf wurde von der Grünen-Fraktion eingebracht, um das bayerische Wahlrecht an die UN-Menschenrechtskonvention anzupassen. Bisher sind Personen, die aufgrund einer psychischen Behinderung in Vollzeit betreut werden, von den Wahlen auf kommunaler und Landesebene ausgeschlossen. Der Gesetzentwurf forderte ein generelles Wahlrecht für Menschen mit Vollzeitbetreuung, das nur im Einzelfall mit richterlichem Beschluss entzogen werden kann.
Kerstin Celina (GRÜNE) betonte, dass aktuell 19.700 Menschen aufgrund der zur Debatte stehenden Regelung vom Wahlrecht ausgeschlossen seien. Dies sei bundesweit ein vergleichsweise hoher Anteil der Bevölkerung, weshalb in Bayern besonderer Handlungsbedarf bestehe. In Zusammenhang damit erinnerte sie auch an die bevorstehenden Landtags- und Bezirkstagswahlen.
Ilona Deckwerth (SPD) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion zum Gesetzentwurf an. Sie argumentierte, dass es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein solle, dass nicht pauschal eine ganze Gruppe ausgeschlossen wird, sondern im Gegenteil ein richterlicher Beschluss vorliegen müsse, um einer einzelnen Person das Wahlrecht zu entziehen. Dem schloss sich auch Florian Streibl (Freie Wähler) an. Er bemerkte, dass keine pauschalen Aussagen darüber gemacht werden könnten, ob Personen in Vollzeitbetreuung zum Wählen befähigt seien und wies auf seine eigene Erfahrung als Anwalt diesbezüglich hin.
Auch die CSU-Politikerin Petra Guttenberger bekräftigte die Notwendigkeit einer entsprechenden Gesetzesänderung, kritisierte den Gesetzentwurf jedoch als zu vorschnell. Sie wolle Entwicklungen auf der Bundesebene abwarten, da eine entsprechende Änderung zur Zeit diskutiert werde. Guttenberger verwies außerdem auf ein Urteil des Deutschen Instituts für Menschenrechte, das die aktuelle Praxis in Bayern für mit der UN-Konvention konform betitele. Auf diese Aussage erwiderte Kerstin Celina, dass Bayerns Wahlrecht nicht am unteren Rand des Zulässigen agieren, sondern möglichst inklusiv sein solle.
Mit den Gegenstimmen der CSU-Fraktion wurde der durch die Grünen, SPD und Freien Wähler unterstützte Gesetzentwurf abgelehnt.