Name Absteigend sortieren | Fraktion | Stimmkreis | Stimmverhalten | |
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Klaus Stöttner | CSU | 126 - Rosenheim-Ost | Nicht beteiligt | |
Karl Straub | CSU | 125 - Pfaffenhofen a.d. Ilm | Dagegen gestimmt | |
Florian Streibl | FREIE WÄHLER | 110 - Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen | Dafür gestimmt | |
Jürgen Ströbel | CSU | 505 - Ansbach-Nord | Dagegen gestimmt | |
Reinhold Strobl | SPD | 301 - Amberg-Sulzbach | Nicht beteiligt | |
Simone Strohmayr | SPD | 703 - Aichach-Friedberg | Nicht beteiligt | |
Martin Stümpfig | DIE GRÜNEN | 505 - Ansbach-Nord | Dafür gestimmt | |
Arif Taşdelen | SPD | 501 - Nürnberg-Nord | Dafür gestimmt | |
Walter Taubeneder | CSU | 206 - Passau-West | Dagegen gestimmt | |
Peter Tomaschko | CSU | 703 - Aichach-Friedberg | Dagegen gestimmt | |
Carolina Trautner | CSU | 705 - Augsburg-Land-Süd | Dagegen gestimmt | |
Joachim Unterländer | CSU | 105 - München-Moosach | Enthalten | |
Karl Vetter | FREIE WÄHLER | 302 - Cham | Nicht beteiligt | |
Steffen Vogel | CSU | 604 - Haßberge, Rhön-Grabfeld | Dagegen gestimmt | |
Florian von Brunn | SPD | 103 - München-Giesing | Dafür gestimmt | |
Ludwig von und zu Lerchenfeld | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Ruth Waldmann | SPD | 104 - München-Milbertshofen | Dafür gestimmt | |
Gerhard Waschler | CSU | 205 - Passau-Ost | Dagegen gestimmt | |
Ernst Weidenbusch | CSU | 122 - München-Land Nord | Nicht beteiligt | |
Angelika Weikert | SPD | Dafür gestimmt | ||
Paul Raphael Wengert | SPD | 711 - Marktoberdorf | Dafür gestimmt | |
Johanna Werner-Muggendorfer | SPD | 203 - Kelheim | Dafür gestimmt | |
Manuel Westphal | CSU | 506 - Ansbach-Süd, Weißenburg-Gunzenhausen | Dagegen gestimmt | |
Jutta Widmann | FREIE WÄHLER | 202 - Dingolfing | Nicht beteiligt | |
Margit Wild | SPD | 305 - Regensburg-Stadt | Nicht beteiligt |
Der Gesetzentwurf wurde von der Grünen-Fraktion eingebracht, um das bayerische Wahlrecht an die UN-Menschenrechtskonvention anzupassen. Bisher sind Personen, die aufgrund einer psychischen Behinderung in Vollzeit betreut werden, von den Wahlen auf kommunaler und Landesebene ausgeschlossen. Der Gesetzentwurf forderte ein generelles Wahlrecht für Menschen mit Vollzeitbetreuung, das nur im Einzelfall mit richterlichem Beschluss entzogen werden kann.
Kerstin Celina (GRÜNE) betonte, dass aktuell 19.700 Menschen aufgrund der zur Debatte stehenden Regelung vom Wahlrecht ausgeschlossen seien. Dies sei bundesweit ein vergleichsweise hoher Anteil der Bevölkerung, weshalb in Bayern besonderer Handlungsbedarf bestehe. In Zusammenhang damit erinnerte sie auch an die bevorstehenden Landtags- und Bezirkstagswahlen.
Ilona Deckwerth (SPD) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion zum Gesetzentwurf an. Sie argumentierte, dass es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein solle, dass nicht pauschal eine ganze Gruppe ausgeschlossen wird, sondern im Gegenteil ein richterlicher Beschluss vorliegen müsse, um einer einzelnen Person das Wahlrecht zu entziehen. Dem schloss sich auch Florian Streibl (Freie Wähler) an. Er bemerkte, dass keine pauschalen Aussagen darüber gemacht werden könnten, ob Personen in Vollzeitbetreuung zum Wählen befähigt seien und wies auf seine eigene Erfahrung als Anwalt diesbezüglich hin.
Auch die CSU-Politikerin Petra Guttenberger bekräftigte die Notwendigkeit einer entsprechenden Gesetzesänderung, kritisierte den Gesetzentwurf jedoch als zu vorschnell. Sie wolle Entwicklungen auf der Bundesebene abwarten, da eine entsprechende Änderung zur Zeit diskutiert werde. Guttenberger verwies außerdem auf ein Urteil des Deutschen Instituts für Menschenrechte, das die aktuelle Praxis in Bayern für mit der UN-Konvention konform betitele. Auf diese Aussage erwiderte Kerstin Celina, dass Bayerns Wahlrecht nicht am unteren Rand des Zulässigen agieren, sondern möglichst inklusiv sein solle.
Mit den Gegenstimmen der CSU-Fraktion wurde der durch die Grünen, SPD und Freien Wähler unterstützte Gesetzentwurf abgelehnt.