Landesrechtlich konnten wir regeln, dass bei Neubauten oder im Fall von grundlegenden Dachsanierungen eine Photovoltaikpflicht gilt.
Im neuen Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg vom 13. Dezember 2022 ist in § 23 festgelegt, dass eine Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung beim Neubau von Nichtwohngebäuden (ab 1. Januar 2022), beim Neubau von Wohngebäuden (ab 1. Mai 2022) sowie bei einer grundlegenden Dachsanierung eines Gebäudes (ab 1. Januar 2023) besteht
Wird die Kostenobergrenze überschritten, so enthält der Finanzierungsvertrag die Regelung, dass die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (die DB-Töchter Netz, Station&Service sowie Energie) und das Land Gespräche aufnehmen.
Die Planungen der Bundesregierung sowie der sie tragenden Fraktionen sehen vor, dass die Strompreisbremse auch für Nachtstrom gilt