Ich möchte eine Photovoltaikanlage auf dem Hausdach eines Mehrparteienhaus installieren. Leider ist die Mehrzahl der Eigentümer dagegen. Planen Sie hier ein "Recht" auf Solar einzuführen?
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Frage, ob von "mir" ein "Recht" auf Solar geplant ist und ob dieses "Recht" eingeführt wird.
Ihren Wunsch kann ich sehr gut nachvollziehen. Nach meinem Kenntnisstand gibt es allerdings derzeit keine Planungen zur Einführung eines grundlegenden „Rechts auf Solaranlagen" auf bereits bestehenden Häusern bzw. Immobilien. Im neuen Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg vom 13. Dezember 2022 (Drucksache 17/3741 oder generelle Informationen) ist in § 23 festgelegt, dass eine Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung beim Neubau von Nichtwohngebäuden (ab 1. Januar 2022), beim Neubau von Wohngebäuden (ab 1. Mai 2022) sowie bei einer grundlegenden Dachsanierung eines Gebäudes (ab 1. Januar 2023) besteht.
Auch wenn dies nicht voll Ihrem Wunsch entspricht, so kommen wir mit dieser Novellierung des Klimaschutzgesetzes und dem Grundsatz einer Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage dem "Recht auf Solaranlagen" ein großes Stück näher.
An dieser Stelle darf ich Sie noch darauf hinweisen, dass es auch die Möglichkeit von sogenannten Balkonsolaranlagen gibt. Unter Umständen lohnt sich solch eine Maßnahme für Sie, auf jeden Fall wäre eine Prüfung sinnvoll.
Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, können Sie sich gerne wieder jederzeit an mich wenden.
Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2023.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Salomon MdL