(...) Asylbewerber erhalten bei Bedürftigkeit Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, z.B. Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens, medizinische Versorgung. Insofern ist die Summe staatlicher Leistungen immer vom Einzelfall abhängig, so dass seriöserweise hierzu keine pauschalen Angaben getroffen werden können. (...)
(...) Leider steht es mir als Mitglied des Kongresses im Europarat nicht zu, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien einzuleiten, das im übrigen sehr langwierig ist. Das in Deutschland Neugeborene braucht aber jetzt den Schutz in einer Situation, wo Italien diese von Ihnen erwähnten europäischen Standards leider nicht erfüllt. (...)