Frage an Winfried Kretschmann von Annegret S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kretschmann,
Im Ausschuss für Gesundheit des Bundestages wird über eine Impfpflicht beraten und abgestimmt. Eine Impfpflicht greift massiv in die Entscheidungsfreiheit über den eigenen Körper ein, ist das mit dem Grundgesetzt vereinbar? So wie ich gelesen habe, gibt es im Bundestag auch externe Berater und Experten. Befinden sich unter diesen Experten auch Wissenschaftler und Ärzte die Kritik an einer Impfpflicht geäußert haben? Es gibt in Deutschland genügend Vereine von impfgeschädigten Kindern. Werden auch solche betroffenen Eltern zu Wort kommen um mit Informationen zu diesem Thema beizusteuern?
Auch aus den Reihen der Ärzteschaft wird an der Impfstoffsicherheit Kritik geübt. Unter Auswertungen der Meldungen von Verdachtsfällen auf Impfkomplikationen nach dem Infektionsschutzgesetz steht im Bundesgesundheitsblatt auf Seite 353, dass „…maximal 5% der schwerwiegenden Nebenwirkungen im Rahmen von Spontanerfassungssystemen gemeldet werden.“ Demnach ist von einer hohen Dunkelzimmer von Impfschäden auszugehen, die nicht gemeldet werden. Kann die Statistik des RKI über Impfnebenwirkungen- und Schäden stimmen, wenn davon auszugehen ist, dass viele Impfschäden nicht gemeldet werden?
MfG A. S.