Frage an Josha Frey von Edgar F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Frey,
in der Print-Ausgabe vom 09.09.2019 der in Ihrem Wahlkreis verbreiteten „Weiler Zeitung - Teil Regio“ wird unter der Überschrift „Frey kritisiert Ministerium“ ihr Engagement gegen die drohende erneute Abschiebung einer im Landkreis Lörrach lebenden nigerianischen Flüchtlingsfamilie mit einem Neugeborenen nach Italien geschildert. Sie werfen dem Bundesinnenministerium eine Nichteinhaltung der UN-Kinderrechtskonvention und der Sozialcharta des Europarats vor.
In der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen heißt es im Kapitel II Artikel 17 Absatz 2: „Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die im Rahmen der Aufnahme gewährten materiellen Leistungen einem angemessenen Lebensstandard entsprechen, der den Lebensunterhalt sowie den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit von Antragstellern gewährleistet.
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass dieser Lebensstandard gewährleistet ist, wenn es sich um schutzbedürftige Personen im Sinne von Artikel 21 handelt.“
In diesem Art. 21 heißt es: „Die Mitgliedstaaten berücksichtigen in dem einzelstaatlichen Recht zur Umsetzung dieser Richtlinie die spezielle Situation von schutzbedürftigen Personen wie Minderjährigen, unbegleiteten Minderjährigen, Behinderten, älteren Menschen, Schwangeren, Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern, …“
Meine Fragen an Sie:
Beinhaltet die o. e. EU-Richtlinie nicht alle Forderungen der UN-Kinderrechtskonvention und der Sozialcharta des Europarats?
Gilt die o. e. EU-Richtlinie nur für Deutschland oder auch für Italien?
Falls Italien die Vorgaben der o. e. EU-Richtlinie nicht einhält, warum veranlassen Sie dann nicht über die zuständigen deutschen Institutionen ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 259 AEUV gegen Italien?
Besten Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
E. F.
Sehr geehrter Herr F.
Schön, wieder von Ihnen zu hören. Leider steht es mir als Mitglied des Kongresses im Europarat nicht zu, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien einzuleiten, das im übrigen sehr langwierig ist. Das in Deutschland Neugeborene braucht aber jetzt den Schutz in einer Situation, wo Italien diese von Ihnen erwähnten europäischen Standards leider nicht erfüllt.
Ich gehe davon aus, dass es Ihnen einleuchten muss, dass wir nicht so lange warten könnten. Ich hoffe, dass mit einer neuen Regierung eine humanitärere Flüchtlingspolitik erzielt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
J. Frey