Sehr geehrter Herr Trabandt,
(...) Das baden-württembergische Landeswaldgesetz ist deshalb rechtssicher, da es mit der ausdrücklichen Formulierung der Zwei-Meter-Regel und der Ausnahmeregelung ein eindeutiges Gesetz darstellt. In den Waldgesetzen anderer Bundesländer wird teilweise nicht auf eine konkrete Wegbreite, sondern auf unbestimmte Rechtsbegriffe verwiesen – so beispielsweise in Hessen. Dort ist das Radfahren nur auf befestigten oder naturfesten Wegen, die von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern oder mit deren Zustimmung angelegt wurden und auf denen „unter gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist“, gestattet. (...)
(...) vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage über abgeordnetenwatch.de bezüglich des Sachstands bei der Umsetzung des LNRSchgG. Im Koalitionsvertrag zwischen den Grünen und der SPD geht es unter anderem darum, den Nichtraucherschutz konsequent weiterzuentwickeln und das Drängen auf die Einhaltung der Kontrollen von bestehenden gesetzlichen Regelungen aus dem Jahr 2009. Das bestehende Landesnichtraucherschutz Gesetz (LNRSchG) ist einer Evaluation unterzogen worden, deren Ergebnisse derzeit in den Regierungsfraktionen zur Diskussion vorgestellt werden. (...)
(...) den Konfliktpartnern zu vermitteln. Die Gefahr eines Krieges, bei welchem wir ein- bezogen werden, sehe ich derzeit nicht. (...)