Frage an Norbert Beck von Tim T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Beck,
in Ihrer Funktion als stellv. Vorsitzende des Petitionsausschusses in Baden Württemberg habe ich eine ergänzende Frage zur Pressemitteilung 120/2014 zur Petition Radfahren auf Waldwegen:
Das BWaldG fordert juristisch „wichtige Gründe“ für die Einschränkung des Befahrens von Waldwegen durch Radfahrer. Wenn Sie dennoch die Beibehaltung der sogenannten 2m-Regel empfehlen, möchte ich davon ausgehen, dass Ihnen juristisch wichtige Gründe bekannt sind. Die einzigen mir durch die öffentliche Anhörung bekannten Gründe, die als solche relevant sein könnten wurden, wie von H. Tillman dargestellt, entweder durch die Rechtsprechung verneint („Wegesicherungspflicht“), als „Ente“ entlarvt („tödliche Unfälle auf Recherchen der Stuttgarter Zeitung“), durch zahlreiche Studien widerlegt („größere Störung des Wildes als durch Fußgänger“, „stärkere Beschädigung der Wege als durch Fußgänger“) oder konnten weder belegt werden, noch gibt es überhaupt Hinweise auf deren Wahrheitsgehalt („erhöhte Gefährdung von Fußgängern“).
Können Sie mir meine Befürchtung, dass Lobbyinteressen stärker sind, als gesetzliche begründete Anforderungen im BWaldG zur Einschränkung meiner durch Bundesgesetz und Verfassung gegebenen Rechte dahingehend nehmen, dass Sie die juristisch „wichtigen Gründe“ benennen werden, die zu Ihrer Empfehlung geführt haben?
Mit freundlichen Grüßen