(...) In Thüringen gibt es kein Todesopfer des NSU zu beklagen, daher kann ein Gedenkort nur über einen Täterbezug hergestellt werden. Doch will ich keinen Ort für die Täter, der womöglich Pilgerstätte für Neonazis wird. (...)
(...) Opferentschädigungsfonds: Ein Hinterbliebener eines NSU-Opfers klagt derzeit gegen den Freistaat Thüringen zivilrechtlich auf Schadensersatz, da er im Handeln der Thüringer Behörden eine direkte Tatvoraussetzung erfüllt sieht. Die erste Sitzung des Gerichts wurde unterbrochen, als bekannt wurde, dass ein Opferentschädigungsfonds für die NSU-Opfer eingerichtet werden soll. (...)
(...) 20 Abs. 3.) Dieses Rechtsstaatsprinzip dient in erster Linie zur Sicherung der Freiheit des einzelnen Bürgers. Der Staat ist nicht berechtigt, nach Belieben in die Rechte des Bürgers einzugreifen, sondern bedarf dafür einer gesetzlichen Grundlage (Gesetzesvorbehalt). (...)