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Raymond Walk
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Frage von Bernd R. •

Frage an Raymond Walk von Bernd R. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Walk,
Ihr Abgeordnetenkollege R. Kräuter (DIE LINKE) antwortet mir seit über einem Jahr nicht auf Fragen, die u.a. an von ihm erhobenen Vorwürfen zum bedenklichen inneren Zustand der Polizei in Thüringen anknüpfen, deren Entwicklung nach Überzeugung des Polizeibeamten a.D. unter CDU-Regierung geschah(1).
Auch eine Erinnerung ließ er unbeachtet (2).
Daher wende ich mich nun an Sie, der Sie ebenfalls als Polizeibeamter tätig waren, mit folgenden Fragen:
1. Wie beurteilen Sie den Zustand der Thüringer Polizei? Bestand / besteht "ein Klima des Misstrauens, der Missgunst und der Denunziation"?
2. Was hat es mit der Liste auf sich, von der Ihr Genosse Willy Wimmer im Frühjahr 2016 in Bautzen sprach (2)?
3. Teilen Sie Willy Wimmers Sorge vor einem Tiefen Staat im Rechtsstaat(3)?
4. Was tun Sie ggf. gegen diese Entwicklungen, bei denen "staatliche Einrichtungen nicht mehr nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgehen"(4)?

Ich bitte höflichst um vollständige und wahrheitsgemässe Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
B. R.
Kupferschmiedemeister, Betriebswirt des Handwerks
und Obmann der Feldgeschworenen.
2. Vorsitzender des Vereins Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.

1) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/rainer-krauter/question/2016-08-13/22832 2( https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/rainer-krauter/question/2017-08-02/281662
2) ab min 11:50 hier https://www.youtube.com/watch?v=GaW_XmhWHjA
3) ab min 13:40
4) ab min 14:30 ebenda.

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Antwort von
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ad 1. Von einem generellen Klima des Misstrauens in der Thüringer Polizei ist mir nichts bekannt. Dass es in größeren Organisationen und Behörden in Einzelfällen auch zu Problemen im menschlichen Miteinander zwischen Kolleginnen und Kollegen kommen kann, ist keine neue Erkenntnis.

ad 2. Mir sind die dazu vorhandenen Hintergrundinformationen nicht bekannt.

ad 3. s. Antwort zu Frage 2

ad 4. Hier möchte ich Sie an das Rechtsstaatsprinzip unserer Verfassung erinnern: Gemäß Grundgesetz sind die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 Abs. 3.) Dieses Rechtsstaatsprinzip dient in erster Linie zur Sicherung der Freiheit des einzelnen Bürgers. Der Staat ist nicht berechtigt, nach Belieben in die Rechte des Bürgers einzugreifen, sondern bedarf dafür einer gesetzlichen Grundlage (Gesetzesvorbehalt). Ferner hat der Bürger bei jeglicher Art von staatlichem Eingriff einen Anspruch auf gerichtliche Prüfung. Zum Rechtsstaatsprinzip gehört es, dass Verfahrensgrundsätze eingehalten werden: So hat jedermann nach Artikel 103 Abs. 1 GG vor Gericht Anspruch auf rechtliches Gehör und nach Artikel 101 Abs. 1 GG darf niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Raymond Walk