Wählen ab 16 Jahren auf Kommunalebene

Der Gesetzesentwurf der Landesregierung, das aktive Wahlrecht auf Kommunalebene auf 16 Jahre abzusenken, wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen angenommen.

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Dafür gestimmt
46
Dagegen gestimmt
36
Enthalten
1
Nicht beteiligt
7
Abstimmungsverhalten von insgesamt 90 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Diana SkibbeDiana SkibbeDIE LINKE39 - Greiz I Dafür gestimmt
Portrait von Karola StangeKarola StangeDIE LINKE24 - Erfurt I Dafür gestimmt
Portrait von Christina TaschChristina TaschCDU2 - Eichsfeld II Dagegen gestimmt
Portrait von Heike TaubertHeike TaubertSPD40 - Greiz II Dafür gestimmt
Portrait von Jörg ThammJörg ThammCDU23 - Ilm-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Christian TischnerChristian TischnerCDU40 - Greiz II Dagegen gestimmt
Mario Voigt, Portraitfoto. Er trägt Brille ein blaues Sakko, ein weißes Hemd und eine schwarzer Krawatte.Mario VoigtCDU36 - Saale-Holzland-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Raymond WalkRaymond WalkCDU6 - Wartburgkreis II / Eisenach Dagegen gestimmt
Portrait von Marion WalsmannMarion WalsmannCDU26 - Erfurt III Dagegen gestimmt
Portrait von Frank WarneckeFrank WarneckeSPD25 - Erfurt II Dafür gestimmt
Portrait von Herbert WirknerHerbert WirknerCDU28 - Saalfeld-Rudolstadt I Dagegen gestimmt
Portrait von Torsten WolfTorsten WolfDIE LINKE37 - Jena I Dafür gestimmt
Henry WormHenry WormCDU20 - Hildburghausen II / Sonneberg II Dagegen gestimmt
Portrait von Gerold WucherpfennigGerold WucherpfennigCDU1 - Eichsfeld I Nicht beteiligt
Portrait von Christoph ZippelChristoph ZippelCDU44 - Altenburger Land II Dagegen gestimmt
Wahlzettel

Zukünftig dürfen auch Jugendliche ab 16 Jahren bei Kommunalwahlen in Thüringen teilnehmen. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen aus LINKE, SPD und GRÜNEN wurde dem Gesetzesentwurf der Landesregierung mit 47 Jastimmen bei 36 Neinstimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.

In einer separaten Abstimmung wurde zuvor auch die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses angenommen, der dem Gesetzesentwurf mit kleinen Veränderungen bereits ebenfalls seine Zustimmung gab. Aufgrund langer Beratungen im Ausschuss wurde der von Innenminister Dr. Holger Poppenhäger bereits im März 2015 vorgestellte Entwurf des Gesetzestextes erst rund acht Monate später beschlossen.

Bei den nächsten Kommunalwahlen sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sind nun zusätzlich rund 30.000 junge Thüringerinnen und Thüringer stimmberechtigt.

Die Opposition aus CDU kritisierte die alleinige Anpassung des aktiven Wahlrechtes, ohne das passive Wahlrecht ebenfalls herabzusenken. Darüber hinaus würde CDU Abgeordneten Jörg Kellner zur Folge auch die Wahlbeteiligung nicht steigen, der zusätzlich die Befürchtung teilt, dass sich vermehrt undemokratische Parteien daran versuchen, die Jugendlichen zu beeinflussen.

Neben der Änderung des Kommunalwahlrechtes wollte die Rot-Rot-Grüne Landesregierung auch gleichzeitig die Landesverfassung ändern, um im selben Schritt das Wahlrechtalter auf Landesebene von 18 auf 16 Jahren herabzusenken. Da die CDU und AfD Fraktionen allerdings dagegen votierten, scheiterte die Verfassungsänderung an der Zweidrittelmehrheit.

 

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