Zukünftig dürfen auch Jugendliche ab 16 Jahren bei Kommunalwahlen in Thüringen teilnehmen. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen aus LINKE, SPD und GRÜNEN wurde dem Gesetzesentwurf der Landesregierung mit 47 Jastimmen bei 36 Neinstimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.
In einer separaten Abstimmung wurde zuvor auch die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses angenommen, der dem Gesetzesentwurf mit kleinen Veränderungen bereits ebenfalls seine Zustimmung gab. Aufgrund langer Beratungen im Ausschuss wurde der von Innenminister Dr. Holger Poppenhäger bereits im März 2015 vorgestellte Entwurf des Gesetzestextes erst rund acht Monate später beschlossen.
Bei den nächsten Kommunalwahlen sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sind nun zusätzlich rund 30.000 junge Thüringerinnen und Thüringer stimmberechtigt.
Die Opposition aus CDU kritisierte die alleinige Anpassung des aktiven Wahlrechtes, ohne das passive Wahlrecht ebenfalls herabzusenken. Darüber hinaus würde CDU Abgeordneten Jörg Kellner zur Folge auch die Wahlbeteiligung nicht steigen, der zusätzlich die Befürchtung teilt, dass sich vermehrt undemokratische Parteien daran versuchen, die Jugendlichen zu beeinflussen.
Neben der Änderung des Kommunalwahlrechtes wollte die Rot-Rot-Grüne Landesregierung auch gleichzeitig die Landesverfassung ändern, um im selben Schritt das Wahlrechtalter auf Landesebene von 18 auf 16 Jahren herabzusenken. Da die CDU und AfD Fraktionen allerdings dagegen votierten, scheiterte die Verfassungsänderung an der Zweidrittelmehrheit.
Weitere Informationen:
Jugendliche dürfen Gemeinderat wählen, den Landtag nicht; mdr.de vom 26.11.2015, Aufruf: 22.09.2016
Thüringer Landtag wählen mit 16 ist gescheitert; Ostthüringer Zeitung vom 26.11.2015, Aufruf: 22.09.2016