Wieso wird den Beamten seit 2007 das Weihnachtsgeld zur Haushaltssanierung gestrichen? Wie sieht die Nachzahlung nach dem Urteil de Bundesverfassungsgericht aus
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die Streichung der Sonderzahlung „Weihnachtsgeld“ war 2007 ein notwendiger und solidarischer Konsolidierungsbeitrag der Beamtinnen und Beamten, neben den vielen Konsolidierungsbeiträgen, die die gesamte Bevölkerung und auch die Kommunen getragen haben. Aufgrund der kritischen Haushaltslage war dieser Schritt damals notwendig.
Seitdem haben wir uns immer wieder für gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Entlohnung unserer Beamtinnen und Beamten eingesetzt. So hat die Landesregierung im Jahr 2020 mit dem Besoldungsstrukturgesetz eine strukturelle Besoldungserhöhung in Höhe von 1% durchgeführt, von der alle Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger zusätzlich zu den regulären Tarifsteigerungen profitieren. Daneben haben wir die Besoldungsgruppen bis A5 gestrichen und werden den unteren Besoldungsgruppen bis A10 im Dezember auch zukünftig eine Sonderzahlung auszahlen. Um insbesondere Beschäftigte mit Kindern zu unterstützen, haben wir zudem Verbesserungen beim Familienzuschlag durchgesetzt und einen Familienergänzungszuschlag eingeführt.
Mit Blick auf die aktuelle Haushaltslage und unter Berücksichtigung der regionalisierten November-Steuerschätzung, die auf ein Fehlen von mindestens 494 Millionen Euro im Haushalt 2024 hinweist, sind aktuell keine weiteren Sonderzahlungen denkbar. Hinzu kommt, dass durch die anstehenden Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst erhebliche Mehrausgaben bevorstehen. Hier jedoch wird es den zugesagten, angepassten Übertrag auf die Landesbeamten geben.