(...) Solange dieser Systemwechsel bundesweit nicht erreicht ist, wollen wir den Beamt*innen und Richter*innen, die sich bisher privat versichern müssen, landesgesetzlich ein Wahlrecht für den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung eröffnen. (...)
(...) finanziell abgesicherte Wahlmöglichkeit zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung im Beamtenverhältnis (...)
Das sogenannte „Hamburger Modell“, dass den Landesbeamt*innen die Möglichkeit gibt zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung zu wählen, wollen wir auch in Rheinland-Pfalz einführen.
(...) um zumindest Beamt*innen die Wahlfreiheit ihrer Krankenkasse zu ermöglichen (...)
(...) den Landesbeamt*innen die Möglichkeit gibt zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung zu wählen, (...)