Frage an Eckart Lube von Achim M. bezüglich Soziale Sicherung
Setzen Sie sich im Landtag für die Einführung der pauschalen Beihilfe für gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte in der GKV ein („Hamburger Modell“), die auch in Bremen, Thüringen, Berlin und Thüringen realisiert ist?
Beamte können sich bisher nur gesetzlich versichern, wenn sie bereit sind, auf die Beihilfe grundsätzlich zu verzichten und neben dem Arbeitnehmerbeitrag auch noch den Arbeitgeberbeitrag selbst übernehmen, was zu sehr hohen finanziellen Belastungen führen kann (ca. 16 % Kranken- und Pflegeversicherung!).
In der Beihilfeverordnung (BVO) des Landes Rheinland-Pfalz wäre vorzusehen, dass anstatt eines Beihilfeanspruchs nur für die private Krankenversicherung (PKV) auch eine dem Arbeitgeberbeitrag analoge Zahlung an die Krankenkasse (GKV) von gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Beamtinnen und Beamten und vergleichbaren Beschäftigen auf deren Wunsch erfolgen kann.
So wird eine reale Wahlmöglichkeit geschaffen.
Achim Müller, GEW Kreisverband Kaiserslautern
Berufsschullehrer BBS Landstuhl und freiwillig gesetzlich versichert
Hallo Herr Müller,
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Ich bin, wie die GRÜNEN im Ganzen der Meinung, dass unseren Landesbeamt*innen für ihre hervorragende Arbeit unsere Wertschätzung gilt. Daher haben wir uns in der Vergangenheit für die Steigerung der Besoldung eingesetzt und wollen die Arbeitsbedingungen in der Zukunft gezielt modernisieren und verbessern. Mit einem umfassenden Gesundheitsmanagement, flexiblen Arbeitszeitmodellen aber eben auch mit höherer Flexibilität beim Wechsel aus dem und in das Beamtenverhältnis. Eine echte, auch finanziell abgesicherte Wahlmöglichkeit zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung im Beamtenverhältnis gehört dabei selbstverständlich dazu.
Viele Grüße,
Eckart Lube