Rheinland-Pfalz Wahl 2011 - Fragen & Antworten

Portrait von Jochen Hartloff
Antwort von Jochen Hartloff
SPD
• 07.03.2011

(...) Ich begrüße daher die im September letzten Jahres ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), welche diesem Tendenzschutz Grenzen setzt und erklärt, dass private Lebensverhältnisse und Verhaltensmuster nicht willkürlich zu Kündigungen und Einschränkungen durch den Arbeitgeber führen dürfen (Az. 425/03 und 1620/03). (...)

Portrait von Barbara Schleicher-Rothmund
Antwort von Barbara Schleicher-Rothmund
SPD
• 03.03.2011

(...) Das wird im Übrigen durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert. Gleichwohl haben Religionsgemeinschaften, die unter dem Schutz der Religionsfreiheit stehen, das Recht die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um ihre Glaubwürdigkeit zu wahren. (...)

Portrait von Doris Ahnen
Antwort von Doris Ahnen
SPD
• 11.03.2011

(...) 9 und 11 Grundgesetz) stehen, das Recht, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um ihre Glaubwürdigkeit zu wahren. Hieraus ergibt sich ein Spannungsverhältnis, das in jedem Einzelfall bei Verstoß gegen vereinbarte Loyalitätspflichten einer tiefen und umfangreichen Abwägung der gegenläufigen Interessen bedarf, bei der auch die vom Beschäftigten ausgeübte Tätigkeit sowie die beruflichen Entwicklungschancen einbezogen werden müssen. In diesem Sinne hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im September letzten Jahres die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Kirchen gestärkt. (...)

Portrait von Kurt Beck
Antwort von Kurt Beck
SPD
• 01.03.2011

(...) Da ich viel im Land unterwegs bin, kann ich nicht immer alle Antworten persönlich formulieren, aber ich schaue mir alle Fragen und Antworttexte an, bevor sie ins Internet gestellt werden. Deshalb dauert die Beantwortung der Fragen auch schon mal etwas länger, weil ich mir dafür ausreichend Zeit nehmen will. (...)

Portrait von Fredi Winter
Antwort von Fredi Winter
SPD
• 01.03.2011

(...) An diesem Auswahlverfahren nehmen die leitenden Ärzte und Psychologen der Klinik sowie die ADD und Personlaräte teil. Das Verfahren zur Auswahl von Krankenhauslehrkräften kann somit als eingeführt, transparent, kooperativ und überprüfbar ausgewiesen werden. Weder die Schulbehörde, erst recht nicht die Kliniken, haben ein Interesse daran, kranke Schüler von kranken Lehrern unterrichten zu lassen. (...)

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