Rheinland-Pfalz Fragen & Antworten

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Antwort von Matthias Lammert
CDU
• 29.11.2021

Ja, ein Abgeordneter behält den Anspruch auf Altersversorgung nach §11 Abgeordnetengesetz RLP, auch wenn er vor Inanspruchnahme in den Bundestag oder ins Europaparlament usw. wechselt.

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