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Michael Hüttner
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Frage von Günter E. •

Guten Tag Herr Hüttner, wäre es nicht eigentlich Aufgabe der Finanzverwaltung die Daten für die Grundsteuererhebung selbst zu ermitteln statt sie auf den Bürger abzuschieben? MfG Günter Erlenkamp

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Sehr geehrter Herr E.

der Hintergrund der Erhebung ist wie folgt: "Bisher basiert die Festsetzung der Grundsteuer auf Steuermessbeträgen, die ausgehend von den sogenannten Einheitswerten ermittelt werden. Diese Werte knüpfen an die Verhältnisse des Jahres 1964 (betrifft die „alten“ Bundesländer) bzw. 1935 (betrifft die „neuen“ Bundesländer) an. Diese Einheitswerte sind hinter der tatsächlichen Wertentwicklung bei Grundstücken in erheblichem Maße zurückgeblieben. Dies führt zu Wertverzerrungen und Ungleichbehandlungen. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Einheitsbewertung in den „alten“ Bundesländern seit 2002 für verfassungswidrig erklärt. Am 2. Dezember 2019 wurde das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsgesetzes (Grundsteuer-Reformgesetz) verkündet."(Quelle: Landesamt für Steuern RLP)

Die Finanzämter arbeiten selbstverständlich mit den vorliegenden Daten vor. Die Erhebung der Daten der Bürgerinnen und Bürger dient dazu, die Daten der Finanzämter zu bestätigen und eventuell fehlende Daten zu ergänzen. Auf eine Datenerhebung der Bürgerinnen und Bürger kann somit leider nicht verzichtet werden. 

Mit freundlichen Grüßen 

Michael Hüttner 

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