Wieso bleibt im Entwurf des aktuell überarbeiteten Tierschutzgesetzes de fakto die Anbindehaltung bestehen?
Sehr geehrte Frau Mertens,
zwar wird in dem aktuellen Entwurf für das Tierschutzgesetzt die Anbindehaltung von Rindern grundsätzlich verboten, aber es wird eine viel zu lange Übergangsfrist gewährt (10 Jahre) und die "saisonale", das heißt mehrere Monate pro Jahr, Anbindehaltung bleibt weiterhin erlaubt. Die geplante Anbindehaltung soll auch nicht für Greifvögel oder viele Wildtiere wie zum Beispiel Zebras und Kängurus im Zirkus gelten. Dies ist de facto kein Verbot der Anbindehaltung. Bitte denken sie an die fühlenden Lebewesen, die weiterhin über lange Zeit in Anbindehaltung "leben" müssen. Ein artgerechtes Leben ist das nicht und hier kann nicht von TierSCHUTZ gesprochen werden.
Sehr geehrte Frau. K.
Die Sorge über die fortgesetzte Anbindehaltung und die langen Übergangsfristen im aktuellen Entwurf des Tierschutzgesetzes ist nachvollziehbar und wird von vielen Tierschützern geteilt. Die SPD erkennt die Bedeutung eines zügigen Übergangs zu tierwohlgerechteren Haltungsformen an und setzt sich daher für folgende Punkte ein:
1. Verkürzung der Übergangsfristen: Obwohl der aktuelle Entwurf eine zehnjährige Übergangsfrist vorsieht, arbeitet die SPD im parlamentarischen Verfahren daran, diese Frist zu verkürzen, um schneller Verbesserungen für die betroffenen Tiere zu erreichen.
2. Einschränkung der saisonalen Anbindehaltung: Die SPD strebt strengere Regelungen an, die die saisonale Anbindehaltung auf ein Minimum reduzieren und sicherstellen, dass Tiere möglichst viel Bewegungsfreiheit erhalten.
3. Erweiterung des Verbots auf weitere Tierarten: Während der aktuelle Entwurf bestimmte Tierarten wie Greifvögel oder exotische Tiere im Zirkus nicht einschließt, setzt sich die SPD dafür ein, das Verbot der Anbindehaltung auf weitere Tierarten auszuweiten, um ein umfassenderes Tierwohl zu gewährleisten.
4. Unterstützung der Landwirte beim Umbau: Um einen schnellen Übergang zu ermöglichen, plant die SPD finanzielle und beratende Unterstützung für Landwirte, damit sie ihre Betriebe tierwohlgerecht umgestalten können.
Die SPD nimmt die Bedenken ernst und arbeitet kontinuierlich daran, das Tierschutzgesetz im Sinne eines echten Schutzes für alle Tiere zu verbessern. Die aktuellen Regelungen sind ein Schritt in diese Richtung, aber es besteht Einigkeit darüber, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um ein artgerechtes Leben für alle Tiere sicherzustellen.