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Zanda Martens
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Frage von Linda K. •

Unterstützen Sie den Antrag der Abgeordnetengruppe, die AfD vom BVerfG verbieten zu lassen?

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Vielen Dank für Ihre Frage, Frau K..

Die Frage eines möglichen Parteiverbots gegen die AfD ist eine komplexe und sensible Angelegenheit. Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes bietet die Möglichkeit, Parteien zu verbieten, die darauf abzielen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen. Dies ist jedoch ein sehr weitreichender Eingriff in das Parteienspektrum und die politische Landschaft unseres Landes, weshalb die rechtlichen Hürden für ein solches Verbot bewusst sehr hoch gesetzt sind.

Für ein Parteiverbotsverfahren ist es zunächst notwendig, dass eine umfassende Beweiserhebung stattfindet. Diese Aufgabe liegt jedoch nicht im Zuständigkeitsbereich des Parlaments, sondern bei den Innenministerien, die Zugriff auf die Informationen des Verfassungsschutzes und anderer relevanter Behörden haben. Ohne diese Grundlage wäre es äußerst schwierig, ein erfolgreiches Verfahren zu führen. Der Bundestag verfügt schlichtweg nicht über die Mittel, diese Beweise eigenständig zu erheben. Sobald die Innenministerien und der Verfassungsschutz uns ein Signal geben, dass sie genügend Beweise gesammelt und gesichert haben, so dass ein Prüfverfahren gute Aussichten auf Erfolg hätte, werden wir umgehend tätig werden.

Darüber hinaus hat der NPD-Verbotsantrag gezeigt, dass ein breiter politischer Konsens notwendig ist. Damals traten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gemeinsam vor das Bundesverfassungsgericht. Ein solches Vorgehen sicherte die politische und gesellschaftliche Geschlossenheit hinter dem Antrag.

Sowohl die überzeugende und umfassende Beweiserhebung als auch diese Einigkeit fehlt aktuell noch. Aus diesen Gründen bin ich skeptisch, dass ein Alleingang wie der von der Gruppe um Herrn Wanderwitz angestrebte Antrag zum Ziel führen wird. Ein misslungener Antrag würde am Ende das Gegenteil bewirken und die AfD möglicherweise noch stärken.

Unabhängig von der juristischen Frage ist es für uns als SPD-Bundestagsfraktion entscheidend, die AfD auch politisch zu stellen. Das erreichen wir durch klare Kommunikation, Aufklärung und eine starke demokratische Streitkultur. Es reicht nicht, die Partei nur rechtlich zu verbieten; wir müssen ihre Ideen und ihr Gedankengut auch in der Gesellschaft entschieden bekämpfen.

Die parlamentarische Initiative, die AfD verbieten zu lassen, ist von edlen Zielen getragen, doch wir müssen uns der Tatsache bewusst sein, dass ein solcher Prozess nicht schnell zu realisieren ist. Die Gefahr eines Scheiterns ist real, und es liegt an uns, mit größter Vorsicht und Sorgfalt vorzugehen, um am Ende erfolgreich zu sein. Ein misslungener Antrag wäre kontraproduktiv.

Mit freundlichen Grüßen
Zanda Martens

 

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