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Zanda Martens
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Frage von Herbert Z. •

Wann befasst sich die SPD und die Bundesregierung endlich mit den notwendigen Ergänzungen des Wohnungseigentumsgesetz zu Prozesskosten bei Anfechtungsverfahren?

Sehr geehrte Frau Dr. Martens,

durch Änderung des Wohnungseigentumsgesetz zum 1.12.20 wurden Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren erheblich benachteiligt. Bis November 2020 waren bei Beschlussanfechtungsklagen die übrigen Eigentümer die Beklagten. Dadurch war die Kostentragung eindeutig, wenn die Klägerseite das Verfahren gewonnen hat. Durch die Änderung seit 01.12.20 ist aber die Eigentümergemeinschaft die Beklagte. Wenn die Klägerseite das Verfahren gewinnt, müsste aber die Klägerseite dennoch einen Teil der Prozesskosten mittragen, als Teil der Eigentümergemeinschaft. Das ist eine extreme Ungerechtigkeit. Es ist daher dringend erforderlich, dass im Wohnungseigentumsgesetz ergänzt wird, dass die Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren an den Prozesskosten nicht beteiligt werden dürfen, wenn die Kläger das Beschlussanfechtungsverfahren gewonnen haben.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Z.

vielen Dank für Ihre Nachricht und die Ausführungen zu den Unstimmigkeiten im Wohnungseigentumsgesetz in Bezug auf die Verteilung der Anwalts- und Gerichtskosten bei Beschlussanfechtungsverfahren.

Wie Sie richtig bemerken, führen die Änderungen im WEG dazu, dass Beschlussklagen nun gegen den Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtet werden. Das bedeutet, dass klagende Eigentümer seit der Reform anteilig die Kosten des Rechtsstreits, also auch die Anwalts- und Gerichtskosten der WEG, mittragen müssen – selbst dann, wenn sie den Prozess gewinnen. Im Extremfall, wie zum Beispiel bei einer Zweier-WEG, kann dies dazu führen, dass die Kläger bis zu 50 % der Kosten tragen müssen, obwohl sie den Rechtsstreit zu 100 % für sich entschieden haben. Dies wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern verständlicherweise als zutiefst ungerecht empfunden.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich bereits Anfang 2023 mit einer Prüfbitte zur Anpassung des WEGs an das Bundesministerium für Justiz (BMJ) gewandt, um diese Problematik zu beheben. Unsere Forderung war klar: Klärung und Änderung der Gesetzeslage, sodass Eigentümer, die ein Beschlussanfechtungsverfahren gewinnen, nicht weiterhin anteilig für die Prozesskosten aufkommen müssen. Leider wurde unsere Forderung vom BMJ abgelehnt, und die FDP hat sich dieser Einschätzung angeschlossen.

Das BMJ führte zur Ablehnung aus: „Die Kritik ist nicht gerechtfertigt, das Ergebnis nicht unbillig. Dem System kollektiver Willensbildung durch Mehrheiten ist es immanent, dass die Mehrheitsbeschlüsse dem gesamten Gremium zuzurechnen sind, nicht lediglich denjenigen Gremiumsmitgliedern, die zur Mehrheit beigetragen haben (sei es durch Zustimmung oder durch Ablehnung). Eine Gefährdungshaftung für das eigene Stimmverhalten wäre inhaltlich unangemessen. Dies gilt nicht nur im Wohnungseigentumsrecht, sondern im gesamten Verbands- und dabei insbesondere auch im Gesellschaftsrecht. Einzelne Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer müssen im Übrigen in einer Vielzahl von Fällen Kosten tragen, die sie nicht unmittelbar selbst verursacht haben. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht nicht.“

Diese Einschätzung des BMJ teilen wir als SPD-Bundestagsfraktion nicht. Es ist zwar korrekt, dass Wohnungseigentümer in vielen Fällen Kosten tragen müssen, die sie nicht unmittelbar selbst verursacht haben, beispielsweise wenn andere Eigentümer eine Versammlung einberufen, um eine Beschlusslage herbeizuführen. Doch bei Gerichtskosten sehen wir dies anders: Die derzeitige Regelung im WEG widerspricht dem grundlegenden Prinzip, dass die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Gerade wenn Eigentümer erfolgreich gegen einen Beschluss vorgehen, erscheint es ungerecht, dass sie trotzdem anteilig an den Kosten beteiligt werden.

Daher setzen wir uns als SPD-Bundestagsfraktion weiterhin für eine Anpassung des WEGs ein, um diese Ungerechtigkeit zu beheben. Die aktuelle Regelung belastet klagende Eigentümer unverhältnismäßig und erschwert es, berechtigte Ansprüche durchzusetzen, ohne dabei finanziell benachteiligt zu werden. Leider findet sich hierfür derzeit jedoch keine politische Mehrheit.

Wir werden uns auch in Zukunft dafür starkmachen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Wohnungseigentumsrecht fair und gerecht gestaltet sind. Ihr Anliegen und Ihre Anregungen sind uns dabei eine wertvolle Unterstützung, die wir in unsere weiteren Überlegungen und Diskussionen einfließen lassen. 

Vielen Dank nochmals für Ihre Nachricht. Sollten Sie weitere Fragen oder Anmerkungen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Zanda Martens, MdB
Mitglied des Deutschen Bundestages

 

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