Wie wollen sie sicherstellen, dass Wärmepumpen mit 65% regenerativer Energie betrieben werden? Bei steigendem Strombedarf(Wärmepumpe, E-auto, Stahlerzeugung), wie soll das gehen?
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/03/PD23_090_43312.html
Wäre es nicht sinnvoller, jeden Wärmepumpenbesitzer zu verpflichten, nachzuweisen, dass er oder sie oder es wirklich 65% Ökostrom verwendet hat?
Oder streben sie die Nutzung von Putingas an?
Sehr geehrte Frau C.,
vielen Dank für Ihr Schreiben zur diskutierten Einsatzpflicht von 65 Prozent Erneuerbarer Energien (EE) in Wärmepumpen.
Die Ampelparteien hatten sich nach der Bundestagswahl 2021 im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass ab dem 1. Januar 2025 jede neue Heizung auf der Basis von mind. 65 Prozent EE betrieben werden soll. Kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und unter dem Eindruck massiv steigender Gaspreise hat der Koalitionsausschuss vor einem Jahr beschlossen, die 65-Prozent-EE-Regelung auf den 1. Januar 2024 vorzuziehen. Das soll im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgeschrieben werden. Ein vorzeitig in die Öffentlichkeit gelangter Entwurf zum GEG hat eine Debatte entfacht, die derzeit viel Verunsicherung auslöst. Deswegen sind schon vor Beginn des parlamentarischen Verfahrens einige Klarstellungen aus sozialdemokratischer Perspektive nötig.
Richtig ist, dass ab 2024 möglichst jede neu einzubauende Heizung zu 65 Prozent mit EE betrieben werden soll. Der Entwurf sieht nach jetzigem Stand ab 2024 aber weder das Verbot noch das Herausreißen bestehender Gas- und Ölheizungen vor. Bereits das geltende GEG enthält eine Austauschpflicht von Konstanttemperaturkesseln nach 30 Jahren. Dies ist technisch sinnvoll, denn in der Regel wird eine bestehende Gas- oder Ölheizung bereits nach 20 Jahren aufgrund von Effizienzverlusten und erhöhter Ausfallswahrscheinlichkeit ersetzt. Im Frühentwurf der geplanten Novelle des GEGs sind Ausnahmen u.a. für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser vorgesehen. Vor Ende 2030 aber muss keine funktionierende Heizung ausgetauscht werden. Auch im Folgejahr müssen erstmal nur die Heizungen raus, die 35 Jahre oder älter sind.
Im weiteren Verfahren wird sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür einsetzen, dass sich die Pflichten nach dem GEG daran orientieren, was sozialverträglich ist, was technisch umsetzbar ist sowie insgesamt die Wärmewende beschleunigt. Hierbei müssen sowohl Produktverfügbarkeiten und Handwerkerkapazitäten gewährleistet als auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Menschen, etwa in Form von Ausnahmemöglichkeiten berücksichtigt werden. Zudem dürfen keine regulativen Anlässe zum Einbau von fossilen Heizsystemen gesetzt werden.
Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist es vor allem wichtig, den Menschen die Wärmewende zu ermöglichen. Dafür müssen Förderungen stärker die wirtschaftliche Situation der Eigentümerinnen und Eigentümer berücksichtigen.
Zugleich sind wir der Überzeugung, dass für das schnelle Gelingen einer klimaneutralen Wärmeversorgung grundsätzlich auf keine Form der Erneuerbaren Wärmeerzeugung verzichtet werden kann. Die Ausgangssituationen sind je nach Bauweise, Bevölkerungsdichte und Region zu unterschiedlich, um diesen mit wenigen vorgeschriebenen technologischen Lösungen gerecht werden zu können.
Die vorgesehenen Regelungen im GEG sollten zudem im Einklang mit dem Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung konzipiert werden. Beide Regelungen können nicht isoliert voneinander betrachtet und beschlossen werden. Wir dürfen Menschen nicht dazu verpflichten, einen sehr effizienten Brennwertkessel auszubauen, wenn eine anschließende Wärmeplanung dort ein dekarbonisiertes Wärme-, Gas- oder Wasserstoffnetz vorsehen würde.
Die fossile Energiepreiskrise hat gezeigt, dass wir für sichere und bezahlbare Energie schnellstmöglich auf Erneuerbare Energien umsteigen müssen. Insofern ist es für uns eine Frage der Gerechtigkeit, insbesondere solche Austausche von fossilen Heizsystemen durch Erneuerbare Energien zu unterstützen, die in der Gesamtbetrachtung des Gebäudes Effizienzrückstände aufweisen.
Sobald uns der finale Gesetzentwurf der Bundesregierung zugeleitet worden ist, werden wir diesen ausführlich in den zuständigen Facharbeitsgruppen beraten und, wo notwendig, gemeinsam mit unseren Koalitionspartner überarbeiten.
Freundliche Grüße
Dr. Zanda Martens