Frage an Yvonne Gebauer von christian f. bezüglich Bildung und Erziehung
Hallo Frau Gebauer,
wie schaffen Sie es, Ihre starre Haltung zur Präsenzpflicht im Wechselunterricht beizubehalten, wo eine Bilanz von Kosten und Nutzen derartig dürftig ausfällt, wenn nun die Schülerinnen und Schüler sowie das pädagogische Personal allenfalls die Gelegenheit zu Infektions-Clustern erhalten, während die Bildungs- und Erziehungseffekte bei vielleicht 30 Unterrichtsstunden im Teilgruppenunterricht ein Optimum darstellen könnten. Dabei sind jetzt schon Grundschulklassen samt Haushaltsangehörigen und Abschlussklassen samt Lehrkräften betroffen. - Seit Mitte Dezember ist die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler in unserem Bundesland im Distanzunterricht. Nun sollen ALLE wenigstens einmal in die Schule gekommen sein, nachdem in den vergangenen 3 Monaten die Distanz eingeübt worden ist. Was soll der Auflauf in den Schulen jetzt bringen, wo nicht einmal Schnelltests zur Verfügung stehen?
In meinem "Haushalt" stellt sich das Geschehen folgendermaßen dar: Mein Siebenjähriger geht in eine Grundschule, erhielt am Mittwoch (10. März) Quarantäneanordnung durch einen schulischen Kontakt vom 2. März (Der Brief wurde am 16. März zugestellt und enthielt die Angabe, dass die Quarantäne des Siebenjährigen vom 2. bis zum 16. März einzuhalten ist). Am Freitag (12. März) erfolgte der PCR-Test, dessen Ergebnis am Sonntag (14. März) abends die Familie telefonisch erreichte und dazu führte, dass auch mein Zwölfjähriger seine Schule vor Ostern nicht mehr sehen wird, meine Freundin als Lehrkraft eines Pflegeseminars nur noch in Distanz unterrichten kann und ich als Lehrkraft an einem Berufskolleg mit Prüfungsklassen in der Erzieherausbildung ebenso für den Präsenzunterricht ausfalle. - Ich möchte wissen, wem dieses Vorgehen nutzen soll, wenn es nicht gar als fahrlässig oder zumindest kontraproduktiv zu bewerten sein muss. - Geben Sie mir bitte eine Antwort, damit ich das verstehen kann und etwas dazulerne.
Gruß
Christian Fischer
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