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Frage von Bärbel R. •

Frage an Yvonne Gebauer von Bärbel R. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Gebauer,

für Förderschulen in NRW erschien die letzte aktualisierte Richtlinie für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung im Jahr 1980. Verglichen mit anderen Bundesländern wie Niedersachsen und Bayern, die gerade ihre Richtlinien aktualisiert haben und davor schon aktueller waren, liefert NRW diesbezüglich ein beschämendes Armutszeugnis ab. Es stellt sich daher die Frage, welche Wertschätzung Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung erfahren, wenn sie nach so überalteten Lehrrichtlinien unterrichtet werden. Wenn Begrifflichkeiten wie " der Geistigbehinderte" verwendet werden, wenn für die Fächer Lesen und Schreiben und Umgang mit Mengen, Zahlen und Größen (also Mathematik) insgesamt nicht mal eine Seite benötigt wird, ist das einfach ein Skandal und absolut nicht mehr zeitgemäß!

Ein weiteres Zitat: "Da Lesen und Schreiben einen hohen Grad an Abstraktionsfähigkeit erfordern, sind die Voraussetzungen hierfür nur bei einem Teil der Geistigbehinderten und auch dann nur bruchstückhaft gegeben." Fakt ist, dass heute ein Großteil der Oberstufenschüler an einer Schule für Geistige Entwicklung flüssig lesen kann. An Sie also jetzt meine Frage, wann sie beabsichtigen, diesen eklatanten Mangel zu beheben?

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