Frage an Yvonne Gebauer von Michael K. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Gebauer,
die Presse berichtet über Vorbehalte bei der verpflichtenden Einführung
von graphikfähigen Taschenrechnern in den Schulen.
Von den Befürworten wird dabei die Abgeschlossenheit der Systeme für
Prüfungssituationen als Vorteil gegenüber Tablets angeführt.
Da bisher jedes Computersystem (und nichts anderes sind GTRs ja)
"gehackt" wurde (Bsp. TI nspire Press to test Modus im Januar 2014:
http://www.youtube.com/watch?v=ndMn5hzxu2Q, für Casio wird man ebenfalls
fündig) möchte ich folgende Fragen an Sie richten:
1. Wie soll die Unversehrtheit der privaten Schülergeräte sichergestellt
werden? Müssen Mathematiklehrer nun Hacking und Jailbreak Fortbildungen
besuchen und die Privatgeräte der Schüler untersuchen?
2. Gibt es unabhängige Sicherheitstests für die Rechnermodelle oder wird
den Beteuerungen der Hersteller blind vertraut?
3. Müssen die Schüler nachfolgender Stufen neue Geräte anschaffen, wenn
im Internet Hacks für ein Modell weitläufig im Umlauf sind?
4. Wie hoch schätzen Sie die Kosten, um allen Schulen einen garantiert
unveränderten Rechnersatz für Prüfungssituationen zur Verfügung zu stellen?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Küster
Sehr geehrter Herr Küster,
vielen Dank für Ihr Schreiben zur verbindlichen Einführung grafikfähiger Taschenrechner.
Die Diskussion um die verbindliche Einführung graphikfähiger Taschenrechner umfasst tatsächlich sehr viele unterschiedliche Aspekte, die hierbei zu bedenken sind. Dies reicht vom Kosten-Nutzen-Verhältnis über die Frage, inwieweit eine solche Einführung dem tatsächlichen Stand der rasanten technischen Entwicklung entspricht sowie über das offenbare Untersagen der Nutzung an Hochschulen bis hin zu der von Ihnen angesprochenen Frage der Sicherheit.
Der zu Recht angesprochene Sicherheitsaspekt muss zweifellos bei allen infrage kommenden technischen Geräten beachtet werden. Auch wenn es vermutlich eine absolute Sicherheit kaum geben wird, heißt es zum Beispiel bezüglich der von der rot-grünen Landesregierung geplanten verbindlichen Einführung dieser Taschenrechner in einem entsprechenden FAQ: „Dazu hat die zuständige Fachlehrkraft unmittelbar vor der Prüfung bei allen graphikfähigen Taschenrechnern einen vollständigen Speicher-Reset durchzuführen oder sich davon zu überzeugen, dass die Geräte auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt wurden.“ Dieses Vorgehen wurde von Expertenseite allerdings zum Beispiel als „naiv“ bezeichnet, da es alleine im Internet eine Vielzahl von Hinweisen gäbe, wie dies umgangen werden könne.
Diese Einschätzungen bestärken mich in der Überzeugung, dass die verbindliche Einführung nicht zielführend ist. Ich erwarte und habe auch die Hoffnung, dass von Seiten der Landesregierung eine Öffnung des Erlasses ermöglicht wird und hierbei das Ministerium gleichzeitig bestmöglich die jeweiligen Sicherheitsaspekte berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Gebauer