(...) Die Beiträge der Versicherten werden dann nicht mehr direkt an deren Krankenkasse geleitet, sondern an den Gesundheitsfonds. (...) Bei der Verteilung kommt der sogenannte Risikostrukturausgleich zum Tragen. Das bedeutet, dass die Kassen, die viele ältere und kranke Mitglieder haben, mehr Geld bekommen als die Kassen mit jungen und gesunden Versicherten. (...)
(...) b) intelligente Geschwindigkeitsregelungen, die den jeweiligen Straßenverhältnissen angepasst sind, sinnvoller sind. (...)
(...) Eine beitragsfreie Mitversicherung der Kinder scheidet zudem auch dann aus, wenn ein Elternteil privat versichert ist und die Einkommensgrenze des § 10 Absatz 3 SGB V überschreitet. Diese Regelung wurde sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch vom Bundessozialgericht als verfassungsgemäß bewertet. (...)