Frage an Wolfgang Zöller von THERESE H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Zöller,
Ich bekomme eine kleine Rente u. a. auf Grund der Kindererziehungszeiten für 3 Kinder in der Höhe von 106,46 Euro davon muß ich einen Krankenkassenbeitrag von z.Zt. 7,18 Euro zahlen. Ich bin verheiratet und war vor meiner Verrentung immer bei meinem Mann mitversichert, der auch als Rentner in der GKV versichert ist.
Stimmt die Information, daß ich ab dem Jahre 2009 den gleichen Einheitssatz wie alle Rentner, der ein vielfaches meiner Minirente ist, als Versicherungsbeitrag in die GKV bezahlen muß.
Über besondere Anträge solle ich mir den Betrag, der über meiner Rente liegt, wieder zurückholen.
Werter Herr Zöller, sollte diese Information stimmen, so bitte ich Sie darauf hinzuwirken, daß dieser zu erwartende Aufwand der Antragsstellung zum Ausgleich bei Mini-Renten und die damit verbundenen Schwierigkeiten beim Ausfüllen von Formularen usw., die vielen älteren Menschen, nach meinen Erfahrungen große Probleme bereiten, unterbleibt und dafür eine unkomplizierte Lösung gefunden wird.
DANKE
mit freundlichen Grüßen
THERESE HERBERICH
Sehr geehrte Frau Herberich,
vielen Dank für Ihre Mail vom 12. Januar 2008, die mir von der Internetplattform „abgeordnetenwatch.de“ zugeleitet wurde.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen keine konkreten Auskünfte und Ratschläge für Ihre individuelle Situation erteilen kann, da ich keinen umfassenden Einblick in die Sachlage habe und auch keine Rechtsberatung erteilen darf.
Zum Gesundheitsfonds, der am 1. Januar 2009 startet, gilt grundsätzlich Folgendes:
Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ein einheitlicher Beitragssatz. Das bedeutet aber nicht etwa, dass nun ein eine einheitliche Beitragssumme von allen Versicherten zu entrichten wäre. Maßgeblich für die Höhe des konkreten Beitrags ist nach wie vor das Einkommen des Krankenkassenmitglieds.
Der Gesundheitsfonds verändert die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Beiträge der Versicherten werden dann nicht mehr direkt an deren Krankenkasse geleitet, sondern an den Gesundheitsfonds. Dieser verteilt dann die Beiträge sowie die Leistungen des Bundes, die an ihn fließen, an die einzelnen Kassen. Bei der Verteilung kommt der sogenannte Risikostrukturausgleich zum Tragen. Das bedeutet, dass die Kassen, die viele ältere und kranke Mitglieder haben, mehr Geld bekommen als die Kassen mit jungen und gesunden Versicherten.
Sie müssen sich also keine Sorgen machen, dass Ihr Kassenbeitrag künftig höher als Ihre Rente sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wolfgang Zöller