
(...) Der Wille des Gesetzgebers eine öffentliche Berichtspflicht der Koordinationsstelle nach Versichertenstatus zu verlangen, soll eine öffentliche Kontrolle ermöglichen. Eine sinnvolle und konsequente Gegenüberstellung kann nur erstellt werden, wenn in den Statistiken Selbstzahler und privat Zusatzversicherte auch als Privatversicherte geführt werden, soweit diese im Zusammenhang mit der Transplantation zu einer Privatliquidation, neben der Leistung der gesetzlichen Versicherung geführt hat. Insofern ist die Möglichkeit der Privatliquidation bei rein Privatversicherten (hierzu zählen auch die sogenannte Selbstzahler Beamte mit Beihilfeberechtigung) genauso gegeben, wie bei privat Zusatzversicherten. (...)