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Frage von Dr. Heiner F. •

Frage an Wolfgang Wodarg von Dr. Heiner F. bezüglich Gesundheit

Lieber Wolfgang,

hast Du bei Deinen statistischen Erhebungen (mehr Organtransplantationen bei Privatpatienten) bedacht, daß sehr viele in der GKV-Versicherte eine private Zusatzversicherung haben und somit im Krankenhaus als Privatpatienten gelten?
Ist es statistisch untersucht, ob ein höherer sozialer Status häufiger zu Erkrankungen mit Organversagen führt?
Gruss aus Stuttgart!
Heiner

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Antwort von
dieBasis

Lieber Heiner,

ja, habe ich. Hierzu folgende kurze Zusammenfassung meiner Ansicht:

Entgegen der Auffassung der DSO, müssen Patienten in der Statistik als Privatversicherte auftauchen, soweit sie wahlärztliche Leistungen aufgrund einer Zusatzversicherung im Zusammenhang mit der Organtransplantation in Anspruch nehmen. Der Wille des Gesetzgebers eine öffentliche Berichtspflicht der Koordinationsstelle nach Versichertenstatus zu verlangen, soll eine öffentliche Kontrolle ermöglichen. Eine sinnvolle und konsequente Gegenüberstellung kann nur erstellt werden, wenn in den Statistiken Selbstzahler und privat Zusatzversicherte auch als Privatversicherte geführt werden, soweit diese im Zusammenhang mit der Transplantation zu einer Privatliquidation, neben der Leistung der gesetzlichen Versicherung geführt hat. Insofern ist die Möglichkeit der Privatliquidation bei rein Privatversicherten (hierzu zählen auch die sogenannte Selbstzahler Beamte mit Beihilfeberechtigung) genauso gegeben, wie bei privat Zusatzversicherten.

Im Hinblick auf eine vergleichende Darstellung muss dann jeweils, die Anzahl der "rein" Privat- und Privatzusatzversicherten angegeben und mit der Anzahl der "rein" gesetzlich Versicherten abgeglichen werden.

Zu deiner letzten Frage kann ich zur Zeit noch keine Angaben machen, werde dies aber nach weiteren Recherchen (auch bezüglich der Organgesundheit von Frauen) tun.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Wodarg