
(...) Sie haben Recht, dass das Grundgesetz Wahlen UND Abstimmungen vorsieht, durch die – um in der Diktion des Grundgesetzes zu bleiben – das Volk die Staatsgewalt ausübt. Auch wenn Sie es als blabla abtun, haben die Autorinnen und Autoren des Grundgesetzes den Wahlen beziehungsweise der Ausübung der Staatsgewalt durch gewählte Repräsentanten eindeutigen Vorrang eingeräumt – zu viel wie ich finde. Für die täglichen Fragen der Gesetzgebung ist Repräsentation das richtige Prinzip, aber bei Fragen von wirklich großer Tragweite sollte es auch auf Bundesebene Volksabstimmungen geben. (...)