
(...) Es stellt sich die grundsätzliche Frage nach der Zuverlässigkeit der Telekommunikationsunternehmen im Hinblick auf den Datenschutz, wenn es in eigener Sache so skrupellos ausgenutzt wird, dass man sozusagen an der Quelle sitzt. Ich teile Ihre Einschätzung, dass auch unter diesen Voraussetzungen die Vorratsdatenspeicherung obsolet ist, dies wird in den anhängigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eine Rolle spielen. (...)