Frage an Wolfgang Wieland von Peter P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wieland,
vielen Dank für Ihre Antwort. Leider nur entspricht diese genau den Erwartungen, die man gemeinhin an eine Politikerantwort hat. Sie ringen sich leider an keiner Stelle zu einer wirklichen Antwort (und einem eigenen Standpunkt) durch, sondern das bleibt alles so wischiwaschi.
Also, nochmals die Fragen:
1.Warum wird durch das LuftSiG gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen (zur Erinnerung: ich muß die Überprüfung "freiwillig" beantragen, woanders würde man Nötigung dazu sagen; nur durch meine Unterschrift darf ohne konkreten Verdacht und völlig entgegen der Vorschriften des BDSG in meinem Leben rumgeschnüffelt werden, weil man mir ohne Antrag meine Flugscheine abnimmt->Nötigung)?
2.Warum wird das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung verdreht ?(wenn ich was ausgefressen habe, dann können die Behörden gerne ermitteln, aber doch bitte nicht, wenn das genau nicht der Fall ist)
3.Warum stellt man sich gegen die EU-Ansichten, die einen Sicherheitsgewinn nicht erkennen? Sonst versteckt man sich doch immer so gern hinter der EU.
4. Sie schreiben: Zitat "Die Gefährlichkeit liegt nicht in den Personen, sondern in den Möglichkeiten des Fluggerätes" Ja wenn die Piloten nicht gefährlich sind, warum schnüffeln Sie dann hinter mir her und ich soll das noch bezahlen??? Die so verteufelte DDR hat das früher mit einer Kaderbestätigung erledigt. Einziger Unterschied zu heute: damals mussten wir die nicht extra bezahlen.
5. Wie stellt sich Ihre Partei zur ZÜP? Bitte denken Sie daran, dass Ihre Partei bei Gesetzesverabschiedung mit in der Regierungsverantwortung saß.Mit dem Finger auf die anderen zeigen, zieht da nicht.
6. Sie schreiben: "Für eine pauschale Diskriminierung von Menschen alleine wegen ihrer Herkunft gibt es einen solchen Grund nie." Warum gibt es dann als Rechtfertigung der ZÜP den Satz "Nach einhellliger Expertenmeinung gehen die größten Gefahren von den Privatpiloten aus..."? Ist das Sicht keine Diskriminierung?
Mit frdl.Grüßen
P.Pollack
Sehr geehrter Herr Pollack,
nun versuche ich es noch einmal, Ihren hohen Erwartungen an eine konkrete Antwort zu entsprechen.
Ihr Leben ist so uninteressant, dass wirklich niemand auf die Idee kommt, in ihm herumzuschnüffeln.
Die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung gilt. Aber Sie wollen etwas erhalten bzw. behalten: den Flugschein. Dazu werden Auskünfte verlangt, um sicherzugehen, dass von Ihnen keine Gefahr ausgeht. Diese Auskünfte erfolgen ohne jedes Schnüffeln.Es werden keinerlei nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt. Es werden vorhandene Erkenntnisse abgefragt, keine neu gewonnen, nur weil Sie die Überprüfung beantragen.Denn das Fliegen an sich ist absolut gefährlich für die Allgemeinheit.
Die DDR war in der Tat ein Schnüffelstaat wie aus dem Bilderbuch. Da alle Bürger ständig überwacht wurden, langte natürlich die Kaderbestätigung. In der Kaderakte liefen sowieso alle Informationen zusammen. Ich hoffe, dass Sie der nicht wirklich nachtrauern.
Wie haben die gesetzlich Regelung mitbeschlossen. Nun wird sie parlamentarisch und vor dem Bundesverfassungsgericht überprüft. Ich bin für eine Reduzierung , aber nicht Abschaffung dieser ZÜP.
Mit freundlichen Grüssen
Wolfgang Wieland