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Wolfgang Wieland
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Frage von Dennis K. •

Frage an Wolfgang Wieland von Dennis K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wieland,

ich finde Ihre Antworten vom 24.04.08 äußerst unlogisch!

Einhandmesser wurden nach Ihren Aussagen nur konstruiert, um „in sekundenschnelle... gezogen und hieb- oder stichbereit gemacht werden zu können“. Ich bezweifle, dass dies die einzige Intention bei der Weiterentwicklung der Taschenmesser war.

Aber wenn die schnelle Öffnung das ausschlaggebende Kriterium für ein „gefährliches Kampfmesser“ ist, warum sind dann Springmesser bis zu einer Klingenlänge von 8,5 cm weiterhin erlaubt („Taschenmesserprivileg“, gem. Frau Fograscher v. 16.04.08)? Finden Sie ein Einhandmesser mit 5 cm Klinge gefährlicher als ein Springmesser mit 8,5 cm Klinge?

Wieso glauben Sie, dass die Gesetzesverschärfung zu einem Rückgang der (Jugend-) Kriminalität führen wird, obwohl strengere WaffG in Deutschland (seit 2003, Kriminalstatistik) und in anderen Ländern ( http://www.protell.ch/Aktivbereich/19Archiv/de/2004/03.187d.htm ) das Gegenteil bewirkt haben?

Vor allem frage ich mich aber, wie ein Gesetz befolgt werden soll, dessen „Ausnahmetatbestände“ man nicht versteht? Gibt es nicht einen Grundsatz, nachdem Gesetze klar formuliert werden müssen? Sie selbst können den „allgemein anerkannten Zweck“ auch nicht definieren.

Ihre Beispiele zu „ungewöhnlichen“ Messern haben jedenfalls nichts mit der aktuellen Gesetzesverschärfung zu tun:
- Eine „Machete“ ist (genau wie eine Axt) ein Werkzeug und fällt nicht unter die Definition „Hieb- und Stoßwaffe“
- Butterfly-Messer sind bereits verboten
- In Discos sind i.d.R. alle Messer durch das Hausrecht verboten

Konkrete Fragen der Bürger werden durch verschiedene Abgeordnete unterschiedlich beantwortet (Frau Fograscher vom 12.03.08 und Dr. Schäuble vom 31.03.08). Die Beurteilung, ob ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt, schieben Sie an die Polizei ab. Woher soll dann der gesetzestreue Bürger wissen, ob sein Tragegrund nach dem Opportunitätsprinzip geahndet oder anerkannt wird? Soll jeder Fall vor Gericht entschieden werden?

MfG

Dennis Kreutz

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Kreutz,

ihre Behauptung, dass ein verschärftes Waffenrecht ein Ansteigen der Kriminalität bewirkt, ist schlicht absurd. Dass Beschränkungen des Waffenbesitzes positive Wirkungen haben zeigt ein kurzer vergleichender Blick auf die Statistik der Verbrechen, die mit Schusswaffen begangen werden: Da liegen die USA nach jedem Maßstab vorne, also das Land mit den wohl laxesten Auflagen für den Waffenbesitz.

Dass wiederum verschärfte Waffengesetze alle Kriminalitätsprobleme lösen, hat niemand behauptet. Aber wir haben eine klare Tendenz, dass immer mehr Straftaten bewaffnet begangen werden, insbesondere unter Verwendung von Messern. Und dagegen richtet sich dieses Gesetz, gerade weil sich gezeigt hat, dass etwa das Hausrecht einer Disco nicht ausreicht, um des Problems Herr zu werden.

Das ist der Gesetzeszweck, und in dessen Rahmen wird auch die Polizei aktiv. Sie haben offenbar ein Bild von durch die Strassen ziehenden Polizeieinheiten vor Augen, die Klingenlängen messen und Messer konfiszieren. Das ist ein falsches Bild. Der „allgemein anerkannte Zweck“ ergibt sich nicht zuletzt aus der Situation – hier einen Katalog aufzuschreiben, der jedes Messer in jeder Lebenslage erlaubt oder verbietet wäre ebenso absurd. Es muss und soll mit Augenmaß der Einzelfall entschieden werden. Deswegen kann auch nicht die Rede davon sein, dass die Entscheidung hier auf die Polizei „abgeschoben“ wird. Sie sollten sich jeweils fragen, wozu Sie ein Messer dabeihaben – dann werden Sie sich auch recht einfach vorstellen können, ob dieser Zweck wohl „allgemein anerkannt“ ist.

Auch wenn Sie es anders empfinden: Das Gesetz dient nicht der Gängelung von Messerbesitzern, sondern dazu, die Begehung von Straftaten mit Waffen zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wieland