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Wolfgang Wieland
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Frage von Ralf G. •

Frage an Wolfgang Wieland von Ralf G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wieland,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Mir fallen viele Personengrp. ein, die in der Lage sind großen Schaden anzurichten, ohne daß diese einer ZÜP unterworfen werden. Bsp. Chemiker, Biologen, LKW-Fahrer(Tanklaster),..)
Lt. §1 LuftSiG dient dieses insbesondere der Abwehr von Terror, Sabotage und Angriffen auf die Luftfahrt.

Das paßt nicht zu Ihrer Antwort.
Piloten, die keinen Antrag stellen, werden ohne konkreten Verdacht auf Straftaten von Behörden als gemeingefährlich im Sinne LuftSiG s.o. eingestuft (incl. Sofortvollzug).
(Bsp www.cfz.de www.proluftfahrt.de )

Wenn Piloten nicht für pot. Terroristen gehalten werden, ist der Zwang zur Beantragung der eigenen Überprüfung nach diesem Gesetz doch zumindest völlig überflüssig und auch sehr bedenklich.

Wozu also der generelle Zwang zur Antragsstellung anstelle verdachtsabh. Prüfung?

Wäre im Hinblick auf die Unschuldsverm. ein rechtstaatlicher Weg.
Piloten mußten schon vor Einführung der ZÜP bei der Ausbild. u.a. ein pol. Führungszeugnis vorlegen und sind dann in einer Luftfahrerdatei gelandet. Bei Straftaten, Gefahr für die Allg., Trunkenheit am Steuer o.ä ist die Pilotenlizenz schon immer in Gefahr.
Was soll also diese ZÜP?
Insb. bzgl. Privatpiloten mit ihren Kleinflugzeugen ist das Schadenspotential wohl kaum höher als das eines PKW.
Leider haben Sie keine Antwort geliefert, worin die besond. Gefahr durch Piloten mit deut. Lizenz entspr. LuftSiG liegt, nur diese sind von Züp betroffen.
Bzgl. lebenslange Überwachung: ist Ihnen die Nachberichtspflicht gem. § 7 LuftSiG Abs. 9 bekannt?( http://www.aopa.de/news/zuep-news/nachberichtspflicht-zur-zuep.html )
Wie paßt das zu Ihrer verharmlos. Behauptung es würde nur nachgefragt, ob was vorliegt?

Ist Ihnen ein Kriterienkatalog bzgl. Verdacht nach LuftSiG bekannt oder folgt weitere solche Willkür:
( http://www.aopa.de/news/zuep-news/strafanzeige-erstattet-luftfahrtbehoerde-berlin-brandenburg-erpresst-piloten.html )
Konkrete Antwort würd mich freuen.

MfG.

R.Gula

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Gula,

Vielen Dank für Ihre neuen Informationen, die Sie vor allem über die Links mir vermittelt haben.

Die Gefahren, die auch von einem kleinen Flugzeug ausgehen, sind natürlich größer als die durch einen PKW. Wir haben heute sicherheitsrelevante Gebäude gegen Angriffe auch mit LKWs abgesichert, hier in Berlin z.B. die britische und die neue US-amerikanische Botschaft. Eine Sicherung gegen Angriffe aus der Luft existiert nicht, sie existiert noch nicht einmal bei den ältesten Kernkraftwerken in unserem Land.

Die Überprüfung der Zuverlässigkeit ist daher notwendig. Die Pflicht zum Nachberichten bedeutet doch nur, dass berichtet wird, wenn etwas anfällt, z.B. eine Verurteilung eines Piloten. Dies ist eine Selbstverständlichkeit. Damit ist keinerlei Bespitzelung verbunden, sondern nur ein funktionierender Informationsaustausch.

Welche Daten, insbesondere aus dem Wirtschaftsleben oder der Arbeitswelt für die Zuverlässigkeit relevant sind, darüber lohnt sich der Streit und darauf sollten sich die betroffenen Pilotinnen und Piloten meines Erachtens konzentrieren.

Mit freundlichen Grüssen

Wolfgang Wieland