(...) Ich bleibe optimistisch, dass hier sehr schnell eine sinnvolle Praxis gefunden wird, die dem Willen des Gesetzgebers entspricht. Der ist erkennbar: die Entwaffnung (vor allem jugendlicher) Gewalttäter und die Abrüstung auf unseren Strassen, in Kneipen und Schulen, besonders in Gefahrenlagen. Und er ist auch umsetzbar – Polizistinnen und Polizisten werden außer in wenigen Ausnahmefällen sicher keine Schwierigkeiten haben, die Plausibilität eines „anerkannten Zwecks“ und die jeweilige Situation einzuschätzen und entsprechend zu handeln. (...)
(...) ich kann Ihre Wut und Enttäuschung gut nachvollziehen. Die faktische Aussperrung von allen Menschen mit Migrationshintergrund in Berliner Discotheken ist wohl wirklich allgemeine Praxis. Rechtmäßig ist sie allerdings nicht. (...)
Sehr geehrter Herr Schwarz,
ich habe noch einmal bei den beteiligten Behörden nachgefragt, wann denn nun endlich die Fahrradstrecke am Westhafenufer eröffnet werden soll – und warum das nicht längst geschehen ist.
(...) Ja, die Finanzierung des deutschen Sozialsystems ist verfassungskonform. Das hat die dafür zuständige Instanz, das Bundesverfassungsgericht, auch mehrfach bestätigt. (...)
(...) Die Zielsetzung der Novelle des Waffengesetzes ist tatsächlich, die Zahl der Waffen auf deutschen Strassen zu senken. Das ist auch ein richtiges Ziel, denn bewaffnete Gewalt ist das letzte, was eine Gesellschaft braucht. (...)
(...) Danach ist das Schälen eines Apfels durchaus ein „allgemein anerkannter Zweck“ und damit ein berechtigtes Interesse. In den Gesetzesberatungen war von „Picknick, Bergsteigen und Sportausübung“ die Rede (den Gesetzentwurf finden Sie hier: dip21.bundestag.de, die eingearbeiteten Änderungen hier: dip21.bundestag.de). (...)