Frage an Wolfgang Wieland von Selman E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wieland.
es geht um folgendes: diskoeintritt für menschen mit migrationhintergrund:
letztens hatte ein freund von mir geburtstag ,seinen 21. diesen wollten wir ensprechend zelebrieren .
mein freund , deutscher mit pakistanischem hintergrund , ich und einige andere freunde waren in der Gästeliste angemeldet für eine der zahlreichen diskotheken . wir würden in der regel allerdings in keine diskothek in berlin gehen ,da wir die erfahrung ÜBERALL gemacht haben ,dass menschen mit migrationshintergrund in diesen einrichtungen nicht willkommen sind. doch dieses mal war es anders, wir waren eingeladen und mein freund hatte geburtstag.
zumal wir ALLE ehem, Abiturienten sind ,einige soger schon studieren. und natürlich kamen wir nicht rein an diesem abend in KEINE der berliner diskotheken. auch nicht mit unserer reservierung.wir diskutierten und entlarvten dann die wahren bewegründe :der türsteher dürfe keine "ausländer" reinlassen, ähnliche aussagen machten alle türsteher ,sehr leise wohlbemerkt. die tatsache ,dass man ,zumal als deutscher mit migrationshintergrund und akademischer laufbahn( ich werde in diesem semester mit meinem lehramtsstudium für politik anfangen) nicht einmal den dunst dieser diskotheken wahrnehmen kann, macht mich traurig und wütend .
Man kann verstehen ,dass türsteher für die sicherheit sorgen müssen und dass migranten häufiger "stress" machen (aufgrund schlechter integrations-, bildungs-,sozia-und wirtschaftspolitik der letzten jahrzehnte) .doch dass man sogar als sog. "mustermigrant" nicht reinkommt ,die polizei häufig daneben steht und rechtlich kaum dagegen vorzugehen is, das ist traurig.
nach Art.3 Abs. 3 des grundgesetztes darf niemand wegen seiner herkunft benachteiligt werden. wir werden es tagtäglich.dies frustiert mich und alle meine freunde . die Würde dieser jugendlicher und meine werden verletzt .
danke sehr für ihre zeit
mit freundlichen grüßen
Sehr geehrter Herr Erkovan,
ich kann Ihre Wut und Enttäuschung gut nachvollziehen. Die faktische Aussperrung von allen Menschen mit Migrationshintergrund in Berliner Discotheken ist wohl wirklich allgemeine Praxis. Rechtmäßig ist sie allerdings nicht.
Die Betreiber haben zunächst das Hausrecht. Das heißt, sie dürfen den Einlass steuern. Allerdings sind sie dabei an das seit August 2006 geltende Allgemeine Gleichstellungsgesetz gebunden. Eine Diskriminierung alleine wegen der ethnischen Herkunft ist nach § 19 Abs.2 dieses Gesetzes unzulässig. Dies gilt auch beim zutritt zu Discotheken.
Ich kann Ihnen nur raten, sich deswegen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu wenden. Sie finden sie unter diesem Begriff im Internet und dort ein Formular, auf dem sie in denkbar einfacher Weise den Vorfall elektronisch schildern können.
Wenn Sie ein übriges tun wollen, wäre eine Mitteilung an den Berliner Integrationsbeauftragten Piening nützlich.
Dadurch helfen Sie hoffentlich mit, diese schändliche Praxis einmal zu beenden.
Mit freundlichen Grüssen
Wolfgang Wieland