
(...) Scharfe Waffen, sowie Gas- und Schreckschusswaffen, sind bereits gesetzlich reglementiert, die jetzige Änderung des Waffenrechts zielt auf den noch unreglementierten Bereich der Anscheinswaffen, vor allem der Soft -Air-Versionen scharfer Waffenmodelle. Natürlich werden gesetzliche Regelungen auch übertreten, aber das ist kein Argument, auf sie zu verzichten – und darauf läuft ihre Forderung hinaus. (...)