Frage an Wolfgang Wiehle von Johannes M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wiehle,
Können Sie mir als von mir gewähltes Mitglied des, meine Interessen als Staatsbürger vertretenden Bundestags mit Sicherheit und ohne Einschränkungen zusagen, dass die Grundgesetz-Rechte, die mir mit Beginn der Corona-Krise stark beschnitten und teilweise außer Kraft gesetzt wurden, wieder in ihren ursprünglichen Geltungszustand zurückversetzt werden? Werden Sie sich mit ganzer Kraft dafür einsetzen? Darf es sein, dass unter absoluter Priorisierung und zusätzlicher entsprechender Änderungen des Infektionsschutzgesetzes von einer Behörde (Gesundheitsministerium) staatsbürgerliche Grundrechte außer Kraft gesetzt werden?
In Vorfreude auf Ihre Antworten und mit freundlichen Grüßen
J. M.
Sehr geehrter Herr Messerschmid,
Ihre Sorge, dass im Zusammenhang mit der Corona-Krise Grundrechte zu weitgehend und für eine zu lange Zeit eingeschränkt werden, teile ich.
Ich setze mich energisch dafür ein, dass die Grundrechte schnellstmöglich ohne Einschränkung wiederhergestellt werden. Von Anfang an hat die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag eine strenge Befristung der Corona-Maßnahmen verlangt.
Ob das Infektionsschutzgesetz eine geeignete Grundlage dazu ist, staatbürgerliche Grundrechte insbesondere auch für Gesunde außer Kraft zu setzen, werden schlussendlich Gerichte entscheiden.
Es muss außerdem immer wieder überprüft werden, ob die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" nach § 5 IfSG, die weitgehende Ermächtigungen nach sich zieht, überhapt noch vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Wiehle